OskarMaria lebt und arbeitet in Frankfurt - hier mit Sohnemann. Wenn freie Zeit fürs Internet bleibt, dann wühlen wir im Internetsumpf, manchmal mit überraschenden Ergebnissen. Lieblingszitat: "Von den Dreien, Staat, Regierung und Ich - bin ich der stärkste. Das merkt euch!" (Ret Marut aka B. Traven im Ziegelbrenner)
Nachtrag: OskarMaria– das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. „Verbrennt mich!“ schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, „nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!“ Schließlich floh er in die USA – dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York. Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.
Wie Schmidtleins mal bei Dialerschutz Werbung machen durften
Geschrieben von OskarMaria
Sonntag, 16. April 2006
In Sachen Schmidtlein hat der Autor gestern bei Dialerschutz gestöbert und nach dem Begriff Hausaufgaben gesucht. Die Suchfunktion lieferte auch prompt die gewünschten Ergebnisse. Doch über den Resultaten war eine Werbeeinblendung eingefügt und die sorgte für großes Erstaunen. Auf Dialerschutz wurde doch tatsächlich Werbung für die Seite hausaufgaben-heute der Schmidtlein-Brüder gemacht.
Wieder mal wurde ein Forenbetreiber abgemahnt. Ein Mitglied hatte einen Beitrag
mit einem Cartoon illustriert, den er per Link von der Seite einer Frankfurter
Zeichnerin übernommen hatte. Solch eine Praxis ist besonders in so genannten
Plauderforen gang und gebe, wo von den Nutzern mangelnde sprachliche
Ausdrucksfähigkeit durch aus dem Netz übernommene Zeichnungen und Bilder ersetzt
wird. Nach Angaben des Domain-Inhabers, flatterte ihm ein anwaltliches Schreiben
ins Haus – er soll für die Zeichnung 200 Euro und zusätzlich fast dieselbe Summe
an Anwaltsgebühren bezahlen. Offensichtlich kein Einzelfall – der betroffene
Betreiber fand noch weitere abgemahnte Foren.
Das Supernature-Forum wurde abgemahnt, man konnte es quer durch die Internetpresse lesen. Die rechtliche Drohung wurde dann später von den abmahnenden Anwälten zurückgenommen, trotzdem will der Betreiber des Supernature-Forums, Martin Geuß, sich weiter juristisch wehren und Gegenklage erheben. Mit einer negativen Feststellungsklage soll jetzt Rechtssicherheit für alle Newsboardbetreiber in Deutschland geschaffen werden und dafür bittet „Supernature“ forenübergreifend um Spenden. Rausgeschmissenes Geld meint der Autor, das nur dazu dient, Anwälten ein gut bezahltes Mandat zu verschaffen.
Kommentar: Zur Abschaltung des eMule-Servers Razorback
Geschrieben von Administrator
Montag, 6. März 2006
Schweizer und belgische Behörden haben gestern den größten eMule-Server "Razorback" weltweit abgeschaltet. Über eine Million Benutzer nutzten diesen Server als technischer Vermittler beim Filesharing im eMule-Netzwerk. Der oder die Betreiber kamen aus der Schweiz, Serverstandort war dagegen Belgien. Die MPAA begründet diese Aktion damit, dass der Server kommerziell betrieben worden und zum Tausch von Millionen Dateien mit urheberrechtlichem geschütztem Inhalt verwendet worden wäre.
das erst im oktober '04 online gegangene szene board „bdsm-in” hat soeben seinen sysop gekickt, der den von ihm modifizierten freeware chat gleich „mitnahm”.
Meist gab es in der letzten Zeit schlechte Nachrichten über die populäre Forensoftware phpBB. Immer wieder wurden Sicherheitslücken gefunden und ausgenutzt. Das Team hatte alle Hände voll zu tun, all die Lecks zu schließen. Und die völlig umgebaute Weiterentwicklung zieht sich jetzt seit vier Jahren in die Länge, ohne dass ein Ergebnis zu vermelden war. Das hat sich jetzt geändert – die neue Forensoftware mit dem Codenamen Olympus hat eine Vorstufe zur Beta-Version erreicht. Ein öffentlicher Bug-Tracker wurde eingerichtet und es werden Tester gesucht, die das Programm unter den verschiedensten Datenbanktypen testen sollen.
Die
Bundesnetzagentur hat mal wieder zugeschlagen und am 17. Februar 2006 knapp
70.000 Dialern
die Registrierung entzogen. Den betroffenen Unternehmen steht zwar noch der
Rechtsweg offen, dem Autor ist aber bisher noch kein Fall bekannt, bei dem eine
Entscheidung der Agentur aufgehoben wurde. In dem Erlass werden die Abschaltung
der Rufnummern zum 24.02.2006 und ein Verbot der Rechnungslegung und des
Inkassos ab 15.08.2003 verfügt. Das bedeutet – viele Betroffene können ihr Geld
zurückholen.
Kurz vor Weihnachten klagten einige Verbraucherseiten im Internet über DDoS Angriffe und mussten ihre Seiten vorübergehend vom Netz nehmen. Neben computerbetrug.de,
dialerschutz.de,
antispam.de
war wahrscheinlich auch das Forum snakecity.org vom selben Angriff
betroffen. Und auch Gulli.com
klagte über den Angriff ferngesteuerte virtueller Zombies. Die
jetzt veröffentlichten Unterlagen jedoch zeigen, dass es sich
um ein relativ kleines, aber wirkungsvolles Angreifernetz handelte, dagegen die Angaben in den Pressemitteilungen der Betroffenen ziemlich übertrieben waren.
Wer das deutsche Elite-Forum gEB (german Elite-Board) über seine jahrelang verwendete Webadresse besucht, sollte besser seine Hausaufgaben schon gemacht haben. Denn unter der Netzadresse meldet sich die neuerdings die berüchtigte Webseite Hausaufgaben.de. Und jede Lernhilfe kostet dort knapp 30 Euro pro Einwahl.
Piratenkapitän im Ruhestand Randolf
Jorberg, ehemals aka Gulli, lässt sich in Kapstadt die Sonne auf den
Pelz brennen . Da kann er offensichtlich in Ruhe seinen Piratenschatz
genießen, den ihm der Verkauf seines Flagschiffs Gulli in die Kassen
gespült hat. Ende 2007 hatte seine Firma Fliks GmbH noch ca 155 TSD Euro
Gewinnrücklagen in der Bilanz, ein Jahr später sind laut Bilanz die Gewinnrücklagen auf
2.385 TSD Euro angewachsen. OskarMaria, 01.03.2010
Seit über zwei Jahren hat der Autor als DNS-Server in seinem Netzwerk die Domains von OpenDNS eingestellt. Der Grund war nicht die aktuelle Debatte über Kinderporno und andere Zensurbestrebungen. Nein - die von meinem Provider zur Verfügung gestellten dns-Server waren einfach zu manchen Uhrzeiten kaum zu erreichen. Die Umstellung brachte Abhilfe.
Gerade mal bei einem Hoster nach dessen vServer-Angebote vorbeigeschaut. Beim Aufruf von "http://www.vlinux.de" meldet OpenDNS eine Phishing-Seite und blockiert den Aufruf. Schnell den Inhaber kontaktiert. Der antwortet sofort: "OpenDNS zeigt sich leider seit einem Jahr unfähig, diese sinnlose Sperre, die durch gehackte v-Server unterhalb der vlinux.de Domain verursacht wurde, zu entfernen."
Da haben wir sie mal wieder - jene Zensur. Die Einen wollen Seiten sperren wg Kinderporno. Es wird ein intransparentes und kontrollresistentes System ausgedacht, mit dem man weit mehr aussperren kann als Kinderpornos. Die Anderen wollen Phishing verhindern und schaffen dabei ein intransparentes und korrekturresistentes System. Die Wirkung ist identisch.
MedienanwaltChristian Scherz scheint in
Berlin bei den Gerichten einen besonderen Status zu haben. Anders
sind einige Entscheidungen nicht zu verstehen. Denn nur allzu leicht
gelingt es ihm dort, mit einstweiligen Verfügungen zum Erfolg zu
kommen.
Zum Beispiel im Fall der No Angel-Sängerin Nadja
Benaissa. Da gibt ein Darmstädter Staatsanwalt eine Presseerklärung
zu ihrer Verhaftung ab, ein Berliner Landgericht verbietet auf Antrag
der Kanzlei Scherz der Zeitung "Bild" die Veröffentlichung. Soviel
Irrsinn ist kaum zu glauben - die Weiterverbreitung einer
öffentlichen Erklärung einer Justizbehörde wird durch ein Gericht
verboten.
Ähnlich gelagert ist ein anderer
Fall, über den wir hier berichtet haben. Anwalt Scherz beantragte
und bekam eine Verfügung gegen Gerichtsreporter Rolf Schälike auf
Basis des Stalker-Paragraphen. Seine häufigen Veröffentlichungen
über Anwalt Scherz auf buskeismus.de wurden vom Berliner Gericht als
Nachstellungen gewertet. Dabei liegt das in der Natur der Sache.
Schälike berichtet in der Regel von den etwas merkwürdigen
Entscheidungen der Hamburger Pressekammer und dessen Vorsitzenden
Buske. Medienanwalt Dr. Scherz vertritt dort häufig seine
Mandantschaft.
Im letzteren Fall scheint das Gericht
sich besonnen zu haben und hat die Verfügung aufgehoben, wie Rolf
Schälike berichtet. Im Fall der Bildzeitung gibt es noch keine
weiteren Informationen.
Diese Vorgänge sind alles andere als
banal. Wenn sich Gerichte allzu leicht instrumentalisieren lassen, um
private Interessen durchzusetzen, dann verlieren deren Entscheidungen
an Bedeutung. Weil sie spätestens in der Berufung sowieso kassiert
werden. Im Bereich des Presserechts, wo es meist um kurzfristige
Berichterstattung geht, entsprechen solch leichtfertige
Entscheidungen eher durchgesetzter Zensur. Kleine Medien und
Berichterstatter müssen sich hier beugen, Bild dagegen konnte es
sich leisten, das Berliner Urteil einfach zu ignorieren OskarMaria, 08. Mai 2009
Theodor Reppe, Domaininhaber von
wikileaks.de, braucht zur Zeit ein dickes Fell. Obwohl seine Domain
nur eine Weiterleitung auf die Originaldomain wikileaks.org
darstellt, muss er für deren veröffentlichte Inhalte den Kopf
hinhalten. Zunächst brachte ihm eine dort publizierte Liste aller in
Australien wegen Kinderpornographie gesperrten Domains eine
Hausdurchsuchung ein. Jetzt ging die Domain am Donnerstag, den 9.
April 2009 in den Denic-Transit. Die Weiterleitung auf wikileaks.org
funktioniert nicht mehr, stattdessen wird eine temporäre Denic-Seite
aufgerufen.
Wer hinter dieser Maßnahme steckt, ist im Moment
unklar. Klar allerdings ist, dass der Zeitpunkt der Aktion mit
Bedacht gewählt wurde. Denn über die Ostertage sind keine
Verantwortlichen zu erreichen, weder lässt sich die Domain reaktivieren,
noch können die Verursacher benannt werden. Der Betroffene Theodor
Reppe und sein Anwalt wissen von nichts.
OskarMaria, 12. April 2009
Rolf Schälike, Betreiber der bekannten
Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das
Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung
statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen,
ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner
Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten
Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller
um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.
Das Amtsgericht Charlottenburg hatte
zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht
Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen
über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners
www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt
am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des
Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes
Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des
Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch
berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre",
schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung .
Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte
und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine
Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach
um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike
ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz
überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von
Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker
zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten
nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man
auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.
Für Rolf Schälike ist die
Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit. Das
stellt für eine nicht kommerzielle Webseite eine wesentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein
Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der
hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.
OskarMaria, 23. März 2009