OskarMaria lebt und arbeitet in Frankfurt - hier mit Sohnemann. Wenn freie Zeit fürs Internet bleibt, dann wühlen wir im Internetsumpf, manchmal mit überraschenden Ergebnissen. Lieblingszitat: "Von den Dreien, Staat, Regierung und Ich - bin ich der stärkste. Das merkt euch!" (Ret Marut aka B. Traven im Ziegelbrenner)
Nachtrag: OskarMaria– das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. „Verbrennt mich!“ schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, „nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!“ Schließlich floh er in die USA – dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York. Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.
Vor etwa drei Jahren entstand ein ambitioniertes Projekt ehemaliger Mitarbeiter des Gulli-Boards. Mit einer gelungenen grafischen Aufmachung, mit den Programmierkenntnissen einiger Macher und mit einigen jungen Releasern sollte alles besser als in der alten Heimat werden. Doch nachdem man in jüngster Zeit den Softwaretausch vom Board verbannt hatte, gingen die aktiven Mitgliederzahlen stark zurück. Heute wurde das Board geschlossen.
Anfang Februar hat die italienische Finanzpolizei das größte eMule-Forum,
Enkey-Website in
Italien geschlossen, jetzt haben auch die Macher von
Filenexus aufgegeben. In
immer mehr Ländern wird offensichtlich zur Zeit Jagd auf
Tauschbörsen-Communities gemacht. Und selbst das
FBI beschäftigt sich zur Zeit
mit dem Thema Filesharing und will die Nutzer über die Risiken informieren.
Ob Dialer den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, kann man jetzt
leicht feststellen. Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation hat
jetzt eine Datenbank veröffentlicht, mit der man nachprüfen kann, ob diese
Programme registriert sind. Wichtig ist - wer ab Mitte August einen nicht
registrierten Dialer benutzt hat, muss nach Ansicht des Behördenleiters die
angefallenen Gebühren nicht bezahlen. Trotzdem findet man im Umfeld einiger
Foren noch immer unregistrierte Dialerprogramme, wie ein kurzer Test gezeigt
hat.
Die Programmierer des eDonkey-Clients
eMule bereiten ein
neues Filesharing-Netzwerk vor, das ohne Server auskommen soll. Einen Namen hat
die Sache noch nicht, dafür wurden erste Tests bereits erfolgreich durchgeführt,
wie das Mitglied Schuttwegräumer zu berichten weiß.
Teil 2: Die hinterhältigsten Zusatzprogramme zur Forensoftware
Geschrieben von OskarMaria
Dienstag, 16. September 2003
Mit dieser Zusammenstellung erheben die BoardNachrichten keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Wir haben die wichtigsten Tools zusammengestellt und erläutern,
was sie bewirken. Eine Bastelanleitung für den fiesesten Boardbetreiber wollen
wir damit aber nicht bieten.
Keinen Spaß scheint die Firma
Microsoft zu versehen,
wenn es um den im Netz kursierenden
Quellcode von Windows 2000 geht. Blieb in der Vergangenheit das rege
Tauschen von Betriebssystemen und Office-Produkten meist ungeahndet, so geht der
Softwareriese in den letzten Tagen recht rigide gegen die Leute vor, die den
Quellcode über Tauschbörsen verbreiten. Der Verlag Heise berichtete heute von
solchen
Fällen. Doch auch Nachrichtenboards werden beobachtet, wie
Tux, der Administrator des
Burningboards, heute mitteilte.
Wer sich auf einem Forum registriert und dort etwas Zeit verbringen will,
sollte sich zuerst den Betreiber etwas genauer ansehen. Denn wie bei der
Mitgliederschar gibt es auch unter den Forenadministratoren schwarze Schafe.
Doch deren persönliches Verhalten auf den Boards ist nur die eine Seite der
Medaille, vielen Besuchern bleibet verborgen, was die Betreiber mit Hilfe von
Zusatzprogrammen zur Forensoftware alles anstellen können. Es ist schon ziemlich erstaunlich,
was manche Boardbetreiber so alles ausspähen und welch sadistische Ideen
Programmierer umgesetzt haben, um unliebsamen Besuchern die Lust am Forentalk zu
nehmen. Aktuelles Opfer solcher schmutzigen Tricks wurde beim
Foren-Hotel das Mitglied
UserX.
Kompletter Neuanfang: VmBoX.net ist jetzt virtualbox.org
Geschrieben von OskarMaria
Freitag, 12. September 2003
Moin Moin zusammen, gerade neu und doch schon hier, um Euch "anzuwerben".
...jaja, so sind die Frauen heutzutage, fallen gleich mit der Tür ins Haus...
Piratenkapitän im Ruhestand Randolf
Jorberg, ehemals aka Gulli, lässt sich in Kapstadt die Sonne auf den
Pelz brennen . Da kann er offensichtlich in Ruhe seinen Piratenschatz
genießen, den ihm der Verkauf seines Flagschiffs Gulli in die Kassen
gespült hat. Ende 2007 hatte seine Firma Fliks GmbH noch ca 155 TSD Euro
Gewinnrücklagen in der Bilanz, ein Jahr später sind laut Bilanz die Gewinnrücklagen auf
2.385 TSD Euro angewachsen. OskarMaria, 01.03.2010
Seit über zwei Jahren hat der Autor als DNS-Server in seinem Netzwerk die Domains von OpenDNS eingestellt. Der Grund war nicht die aktuelle Debatte über Kinderporno und andere Zensurbestrebungen. Nein - die von meinem Provider zur Verfügung gestellten dns-Server waren einfach zu manchen Uhrzeiten kaum zu erreichen. Die Umstellung brachte Abhilfe.
Gerade mal bei einem Hoster nach dessen vServer-Angebote vorbeigeschaut. Beim Aufruf von "http://www.vlinux.de" meldet OpenDNS eine Phishing-Seite und blockiert den Aufruf. Schnell den Inhaber kontaktiert. Der antwortet sofort: "OpenDNS zeigt sich leider seit einem Jahr unfähig, diese sinnlose Sperre, die durch gehackte v-Server unterhalb der vlinux.de Domain verursacht wurde, zu entfernen."
Da haben wir sie mal wieder - jene Zensur. Die Einen wollen Seiten sperren wg Kinderporno. Es wird ein intransparentes und kontrollresistentes System ausgedacht, mit dem man weit mehr aussperren kann als Kinderpornos. Die Anderen wollen Phishing verhindern und schaffen dabei ein intransparentes und korrekturresistentes System. Die Wirkung ist identisch.
MedienanwaltChristian Scherz scheint in
Berlin bei den Gerichten einen besonderen Status zu haben. Anders
sind einige Entscheidungen nicht zu verstehen. Denn nur allzu leicht
gelingt es ihm dort, mit einstweiligen Verfügungen zum Erfolg zu
kommen.
Zum Beispiel im Fall der No Angel-Sängerin Nadja
Benaissa. Da gibt ein Darmstädter Staatsanwalt eine Presseerklärung
zu ihrer Verhaftung ab, ein Berliner Landgericht verbietet auf Antrag
der Kanzlei Scherz der Zeitung "Bild" die Veröffentlichung. Soviel
Irrsinn ist kaum zu glauben - die Weiterverbreitung einer
öffentlichen Erklärung einer Justizbehörde wird durch ein Gericht
verboten.
Ähnlich gelagert ist ein anderer
Fall, über den wir hier berichtet haben. Anwalt Scherz beantragte
und bekam eine Verfügung gegen Gerichtsreporter Rolf Schälike auf
Basis des Stalker-Paragraphen. Seine häufigen Veröffentlichungen
über Anwalt Scherz auf buskeismus.de wurden vom Berliner Gericht als
Nachstellungen gewertet. Dabei liegt das in der Natur der Sache.
Schälike berichtet in der Regel von den etwas merkwürdigen
Entscheidungen der Hamburger Pressekammer und dessen Vorsitzenden
Buske. Medienanwalt Dr. Scherz vertritt dort häufig seine
Mandantschaft.
Im letzteren Fall scheint das Gericht
sich besonnen zu haben und hat die Verfügung aufgehoben, wie Rolf
Schälike berichtet. Im Fall der Bildzeitung gibt es noch keine
weiteren Informationen.
Diese Vorgänge sind alles andere als
banal. Wenn sich Gerichte allzu leicht instrumentalisieren lassen, um
private Interessen durchzusetzen, dann verlieren deren Entscheidungen
an Bedeutung. Weil sie spätestens in der Berufung sowieso kassiert
werden. Im Bereich des Presserechts, wo es meist um kurzfristige
Berichterstattung geht, entsprechen solch leichtfertige
Entscheidungen eher durchgesetzter Zensur. Kleine Medien und
Berichterstatter müssen sich hier beugen, Bild dagegen konnte es
sich leisten, das Berliner Urteil einfach zu ignorieren OskarMaria, 08. Mai 2009
Theodor Reppe, Domaininhaber von
wikileaks.de, braucht zur Zeit ein dickes Fell. Obwohl seine Domain
nur eine Weiterleitung auf die Originaldomain wikileaks.org
darstellt, muss er für deren veröffentlichte Inhalte den Kopf
hinhalten. Zunächst brachte ihm eine dort publizierte Liste aller in
Australien wegen Kinderpornographie gesperrten Domains eine
Hausdurchsuchung ein. Jetzt ging die Domain am Donnerstag, den 9.
April 2009 in den Denic-Transit. Die Weiterleitung auf wikileaks.org
funktioniert nicht mehr, stattdessen wird eine temporäre Denic-Seite
aufgerufen.
Wer hinter dieser Maßnahme steckt, ist im Moment
unklar. Klar allerdings ist, dass der Zeitpunkt der Aktion mit
Bedacht gewählt wurde. Denn über die Ostertage sind keine
Verantwortlichen zu erreichen, weder lässt sich die Domain reaktivieren,
noch können die Verursacher benannt werden. Der Betroffene Theodor
Reppe und sein Anwalt wissen von nichts.
OskarMaria, 12. April 2009
Rolf Schälike, Betreiber der bekannten
Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das
Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung
statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen,
ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner
Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten
Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller
um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.
Das Amtsgericht Charlottenburg hatte
zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht
Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen
über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners
www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt
am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des
Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes
Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des
Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch
berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre",
schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung .
Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte
und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine
Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach
um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike
ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz
überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von
Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker
zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten
nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man
auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.
Für Rolf Schälike ist die
Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit. Das
stellt für eine nicht kommerzielle Webseite eine wesentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein
Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der
hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.
OskarMaria, 23. März 2009