OskarMaria's News, Stories & Comments Aktuelle Themen aus der Board-Rundschau:
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OskarMaria lebt und arbeitet in Frankfurt - hier mit Sohnemann. Wenn freie Zeit fürs Internet bleibt, dann wühlen wir im Internetsumpf, manchmal mit überraschenden Ergebnissen. Lieblingszitat: "Von den Dreien, Staat, Regierung und Ich - bin ich der stärkste. Das merkt euch!" (Ret Marut aka B. Traven im Ziegelbrenner)


Nachtrag: OskarMaria – das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. „Verbrennt mich!“ schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, „nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!“ Schließlich floh er in die USA – dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York.
Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.

 

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Ein Bandwurm ohne Ende? | Drucken |  E-Mail
Geschrieben von Eddy   
Sonntag, 27. August 2006
So könnte man sich fragen, angesichts der neuerlichen Posse, die der Gemeinte, Chef-Administrator des Skatsboardes Thomas H. alias Bandwurm vom Stapel lässt. Auf unsere Personalie Bandwürmchen als Regulator reagiert er nunmehr im für jedermann lesbaren Bereich seines Boardes. Und zwar hier.

"(...) Selbst hier im Team habe ich noch nicht angedeutet, was eigentlich Eddy hier für eine Show abgezogen hat/hatte. Sein Pech ist halt, dass er einer der wenigen ist, die diesen Provider benutzen und nach Studium der Error-Logs (was ich als Serverbetreiber nunmal regelmäsig mache) und nachdem er jeder Kommunikation hier aus dem Wege gehen möchte (ich als Admin könnte es trotzdem umgehen) mache ich in diesem Fall von meinem Hausrecht gebrauch. (...)."

Die Deaktivierung erfolgte aufgrund seiner in letzter Zeit immer lästiger und unverfrorener gewordenen Kurznachrichten. Und dennoch: kurz nach Abschaltung der Optionen für den Nachrichten-Empfang erhielt der Autor eine SMS des einfachen Inhalts 'test'. Absender unbekannt.

Bereits einmal hat Bandwurm sich mit der Behauptung, der Autor (Eddy) hätte eine Vereinbarung mit ihm geschlossen und verletzt, Nasenbluten geholt. Es war seinerzeit Reaktion auf eine Personalie des Autors, die den Abschied seiner langjährigen Kollegin Glühwürmchen zum Thema hatte. Zu finden im Forum 'Ich&Du' auf dem Skatsboard. Viele PN's des Autors mit Klärungsabsicht, auch Emails blieben damals schlicht ignoriert. Bandwurm wollte (genauer gesagt: konnte) nichts beweisen und bezeichnete sich im genannten Thema schlussendlich selbst als Lügner.

Nun läutet er offenbar eine neue Runde ein. Der Autor (Eddy) ist sehr gespannt auf die Auflösung der oben zitierten Andeutung. Ziemlich sicher scheint, dass Bandwurm sie mangels Beweisen auch diesmal wieder schuldig bleibt. Er müsste sie konstruieren. Für diesen Fall ergeht von hier aus eine Bitte an jeden, dem das zu Gesicht kommen sollte, um entsprechende Information an den Autor. email: [eddy] at [gibtnet] dot [de]. Vertraulichkeit der Person/Nick ist hier selbstverständlich und wird strikt eingehalten.


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Kommentare (1)
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1. 28-08-2006 16:31
 
Nun, daß Bandwurm Paranoia schiebt, erlebt man auch hier
Eindeutig, sein Verfolgungswahn. Ich habe mich jedenfalls köstlich amüsiert darüber, daß er mir diesen Account-Versuch anzulasten versucht. Aber das kommt halt dabei heraus, wenn man aus lauter Langeweile versucht, zwischen den ganzen Grabbelbots eine IP zuzuordnen. 
 
Aber so interessant wie Bandwurm glaubt, ist sein Board nunmal nicht, daß es sich lohnen würde, auf dem Skats einen Account zu registrieren.
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Piratenkapitän im Ruhestand Randolf Jorberg, ehemals aka Gulli, lässt sich in Kapstadt die Sonne auf den Pelz brennen . Da kann er offensichtlich in Ruhe seinen Piratenschatz genießen, den ihm der Verkauf seines Flagschiffs Gulli in die Kassen gespült hat. Ende 2007 hatte seine Firma Fliks GmbH noch ca 155 TSD Euro Gewinnrücklagen in der Bilanz, ein Jahr später sind laut Bilanz die Gewinnrücklagen auf 2.385 TSD Euro angewachsen.
OskarMaria, 01.03.2010


OpenDNS, deren Anti-Phishing Service & Zensur

Seit über zwei Jahren hat der Autor als DNS-Server in seinem Netzwerk  die Domains von OpenDNS eingestellt. Der Grund war nicht die aktuelle Debatte über Kinderporno und andere Zensurbestrebungen. Nein - die von meinem Provider zur Verfügung gestellten dns-Server waren einfach zu manchen Uhrzeiten kaum zu erreichen. Die Umstellung brachte Abhilfe.

Gerade mal bei einem Hoster nach dessen vServer-Angebote vorbeigeschaut. Beim Aufruf von "http://www.vlinux.de" meldet OpenDNS eine Phishing-Seite und blockiert den Aufruf. Schnell den Inhaber kontaktiert. Der antwortet sofort: "OpenDNS zeigt sich leider seit einem Jahr unfähig, diese sinnlose Sperre, die durch gehackte v-Server unterhalb der vlinux.de Domain verursacht wurde, zu entfernen."

Da haben wir sie mal wieder - jene Zensur. Die Einen wollen Seiten sperren wg Kinderporno. Es wird ein intransparentes und kontrollresistentes System ausgedacht, mit dem man weit mehr aussperren kann als Kinderpornos. Die Anderen wollen Phishing verhindern und schaffen dabei ein intransparentes und korrekturresistentes System. Die Wirkung ist identisch.

OskarMaria, 22. Mai 2009


Berliner Heimspiele

Medienanwalt Christian Scherz scheint in Berlin bei den Gerichten einen besonderen Status zu haben. Anders sind einige Entscheidungen nicht zu verstehen. Denn nur allzu leicht gelingt es ihm dort, mit einstweiligen Verfügungen zum Erfolg zu kommen.
Zum Beispiel im Fall der No Angel-Sängerin Nadja Benaissa. Da gibt ein Darmstädter Staatsanwalt eine Presseerklärung zu ihrer Verhaftung ab, ein Berliner Landgericht verbietet auf Antrag der Kanzlei Scherz der Zeitung "Bild" die Veröffentlichung. Soviel Irrsinn ist kaum zu glauben - die Weiterverbreitung einer öffentlichen Erklärung einer Justizbehörde wird durch ein Gericht verboten.

Ähnlich gelagert ist ein anderer Fall, über den wir hier berichtet haben. Anwalt Scherz beantragte und bekam eine Verfügung gegen Gerichtsreporter Rolf Schälike auf Basis des Stalker-Paragraphen. Seine häufigen Veröffentlichungen über Anwalt Scherz auf buskeismus.de wurden vom Berliner Gericht als Nachstellungen gewertet. Dabei liegt das in der Natur der Sache. Schälike berichtet in der Regel von den etwas merkwürdigen Entscheidungen der Hamburger Pressekammer und dessen Vorsitzenden Buske. Medienanwalt Dr. Scherz vertritt dort häufig seine Mandantschaft.

Im letzteren Fall scheint das Gericht sich besonnen zu haben und hat die Verfügung aufgehoben, wie Rolf Schälike berichtet. Im Fall der Bildzeitung gibt es noch keine weiteren Informationen.

Diese Vorgänge sind alles andere als banal. Wenn sich Gerichte allzu leicht instrumentalisieren lassen, um private Interessen durchzusetzen, dann verlieren deren Entscheidungen an Bedeutung. Weil sie spätestens in der Berufung sowieso kassiert werden. Im Bereich des Presserechts, wo es meist um kurzfristige Berichterstattung geht, entsprechen solch leichtfertige Entscheidungen eher durchgesetzter Zensur. Kleine Medien und Berichterstatter müssen sich hier beugen, Bild dagegen konnte es sich leisten, das Berliner Urteil einfach zu ignorieren
OskarMaria, 08. Mai 2009


Wie man mit Feiertagen Fakten schaffen kann!

Theodor Reppe, Domaininhaber von wikileaks.de, braucht zur Zeit ein dickes Fell. Obwohl seine Domain nur eine Weiterleitung auf die Originaldomain wikileaks.org darstellt, muss er für deren veröffentlichte Inhalte den Kopf hinhalten. Zunächst brachte ihm eine dort publizierte Liste aller in Australien wegen Kinderpornographie gesperrten Domains eine Hausdurchsuchung ein. Jetzt ging die Domain am Donnerstag, den 9. April 2009 in den Denic-Transit. Die Weiterleitung auf wikileaks.org funktioniert nicht mehr, stattdessen wird eine temporäre Denic-Seite aufgerufen.
Wer hinter dieser Maßnahme steckt, ist im Moment unklar. Klar allerdings ist, dass der Zeitpunkt der Aktion mit Bedacht gewählt wurde. Denn über die Ostertage sind keine Verantwortlichen zu erreichen, weder lässt sich die Domain reaktivieren, noch können die Verursacher benannt werden. Der Betroffene Theodor Reppe und sein Anwalt wissen von nichts.
OskarMaria, 12. April 2009


Gericht wertet Berichterstattung als Stalking

Rolf Schälike, Betreiber der bekannten Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen, ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre", schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung .

Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.

Für Rolf Schälike ist die Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit. Das stellt für eine nicht kommerzielle Webseite eine wesentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.
OskarMaria, 23. März 2009


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