OskarMaria's News, Stories & Comments Aktuelle Themen aus der Board-Rundschau:
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OskarMaria lebt und arbeitet in Frankfurt - hier mit Sohnemann. Wenn freie Zeit fürs Internet bleibt, dann wühlen wir im Internetsumpf, manchmal mit überraschenden Ergebnissen. Lieblingszitat: "Von den Dreien, Staat, Regierung und Ich - bin ich der stärkste. Das merkt euch!" (Ret Marut aka B. Traven im Ziegelbrenner)


Nachtrag: OskarMaria – das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. „Verbrennt mich!“ schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, „nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!“ Schließlich floh er in die USA – dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York.
Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.

 

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OskarMaria's News
Flughafenausbau Frankfurt darf beginnen - Fotos Waldbesetzung | Drucken |  E-Mail
Geschrieben von OskarMaria   
Samstag, 3. Januar 2009
Artikel Inhalt
Fotos Waldbesetzung
Flughafenausbau Frankfurt

ImageAm vorletzten Tag des alten Jahres hat das Regierungspräsidium Darmstadt dem Antrag der Fraport AG zugestimmt und die vorzeitige Besitzeinweisung jener Kelsterbacher Grundstücke verfügt, auf die der Flughafen seine vierte Bahn bauen möchte. Es überwiege das öffentliche Interesse, heißt es in der Begründung. Fraport kann jetzt ab dem 12. Januar 2009 mit dem Abholzen des Waldstücks beginnen und muss nicht den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten, das die Flughafengegner angestrengt haben. Es darf vermutet werden, dass durch vollendete Tatsachen Einfluss auf die Gerichtsentscheidung genommen werden soll. Sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich dürfte sich der Bau jener Landebahn zum Desaster entwickeln.

Rund um Frankfurt zieht sich der Grüngürtel, der Stadt wichtigstes Naherholungsgebiet. Die Stadtverordneten beschlossen 1991 den GrünGürtel als Fläche zu entwickeln und dauerhaft zu schützen. Einstimmig. 1994 erklärte Hessen ihn zum Landschaftsschutzgebiet. Und die Vereinten Nationen zeichneten ihn 1996 als gutes Beispiel für nachhaltige Stadtentwicklung aus. Teil des jenes Grüngürtels ist der im Süden gelegene Stadtwald. Seine Fortsetzung findet der Stadtwald auf dem Grund der Gemeinde Kelsterbach und zieht sich dort bis fast zum Main hin (siehe Karte). Der Wald wurde als Bannwald besonders geschützt. Dieser Teil soll jetzt fast komplett abgeholzt werden, zugunsten einer vierten Bahn des Frankfurter Flughafens.

Die geplante Waldrodung stellt einen massiven Eingriff in die Ökostruktur der dicht besiedelten Rhein-Main-Region dar, der nirgendwo mehr ausgeglichen werden kann. Für die Bürger der Stadt Kelsterbach fällt deren Erholungswald ganz weg. Bodenversieglung, zusätzliche Luftverschmutzung und Lärmbelastung tun ihr übriges, um die Lebens- und Wohnqualität der Anwohner zu verschlechtern.

Auch ökonomisch macht der Ausbau wenig Sinn. Im Zeichen knapper werdender Ressourcen ist abzusehen, dass sich der Flugverkehr zukünftig weiter verändern wird. Nahstrecken werden wegfallen und durch schnelle Bahnstrecken ersetzt. Großraummaschinen werden weniger Starts und Landungen verursachen. Und schließlich führen steigende Spritpreise auch zu teureren Flugpreisen, so dass sich die Prognosen auf ständig steigende Passagierzahlen nicht bewahrheiten werden.

Viele hessische Kirchturmpolitiker meinen zudem, dass der Frankfurter Flughafen auch in Zukunft unbedingt seine überragende Stellung in Deutschland als Passagier- und Cargoflughafen behaupten müsse. Für unsere Volkswirtschaft ist es allerdings völlig egal, ob der Flugverkehr sich in Frankfurt konzentriert oder eher gleichmäßig auf andere deutsche Flughäfen verteilt.

Die Politik in Hessen hat den Flughafenausbau bereits abgehakt. CDU, SPD und FDP unterstützen den weiteren Ausbau. Die Grünen sind zwar formal dagegen, beschränken sich im wesentlichen aber darauf, ein striktes Nachtflugverbot noch zu retten. Nur die Linke hält die Fahne der Ausbaugegner hoch.

Beim Bau der Startbahn West kam es Anfang der achtziger Jahre noch zu einer weiten außerparlamentarischen Opposition, die die dritte Bahn zwar nicht verhindern konnte, der Politik aber einiges Kopfzerbrechen bereitete und im Versprechen mündete, dass kein Politiker einen weiteren Flughafenausbau mehr unterstütze. Trotz des Wortbruchs und trotz der massiven Einschnitte in die Landschaft gibt es in der Bevölkerung kaum entschiedenen Widerstand.

Die Gegner , Kommunen, Ökoverbände und betroffene Bürger, konzentrieren sich vielmehr auf Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel. Doch die Chancen stehen so schlecht, dass die Kläger bereits Befangsheitsanträge gegen die verantwortlichen Richter des Senats gestellt haben. Nur wenige junge Leute haben im Wald ein Hüttendorf errichtet und stemmen sich aktiv gegen die Abholzung. Leider herrscht auch hier Paranoia, der Autor wurde beim Fotografieren des Dorfs behindert und sollte erst ein Bekenntnis abgeben, in welchem Verhältnis er zum Ausbau stünde.

Links:
Bürgerinitiative der Ausbaugegner
Hüttendorf der Waldbesetzer
Dokumentarfilm über Waldcamp
Übersichtskarte zur neuen Landebahn

Image

Auf Plattformen in luftiger Höhe wollen die Waldbesetzer der Abholzung trotzen

Image

Den Erholungswald der Stadt Kelsterbach soll es zukünftig nicht mehr geben

Image

Grüne und anarchistische Parolen vor dem Hüttendorf

Image 

Der Eingang zum Hüttendorf der Waldbesetzer



 
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KurzNews & Personalien
Lustig war das Piratenleben - Teil 2

Piratenkapitän im Ruhestand Randolf Jorberg, ehemals aka Gulli, lässt sich in Kapstadt die Sonne auf den Pelz brennen . Da kann er offensichtlich in Ruhe seinen Piratenschatz genießen, den ihm der Verkauf seines Flagschiffs Gulli in die Kassen gespült hat. Ende 2007 hatte seine Firma Fliks GmbH noch ca 155 TSD Euro Gewinnrücklagen in der Bilanz, ein Jahr später sind laut Bilanz die Gewinnrücklagen auf 2.385 TSD Euro angewachsen.
OskarMaria, 01.03.2010


OpenDNS, deren Anti-Phishing Service & Zensur

Seit über zwei Jahren hat der Autor als DNS-Server in seinem Netzwerk  die Domains von OpenDNS eingestellt. Der Grund war nicht die aktuelle Debatte über Kinderporno und andere Zensurbestrebungen. Nein - die von meinem Provider zur Verfügung gestellten dns-Server waren einfach zu manchen Uhrzeiten kaum zu erreichen. Die Umstellung brachte Abhilfe.

Gerade mal bei einem Hoster nach dessen vServer-Angebote vorbeigeschaut. Beim Aufruf von "http://www.vlinux.de" meldet OpenDNS eine Phishing-Seite und blockiert den Aufruf. Schnell den Inhaber kontaktiert. Der antwortet sofort: "OpenDNS zeigt sich leider seit einem Jahr unfähig, diese sinnlose Sperre, die durch gehackte v-Server unterhalb der vlinux.de Domain verursacht wurde, zu entfernen."

Da haben wir sie mal wieder - jene Zensur. Die Einen wollen Seiten sperren wg Kinderporno. Es wird ein intransparentes und kontrollresistentes System ausgedacht, mit dem man weit mehr aussperren kann als Kinderpornos. Die Anderen wollen Phishing verhindern und schaffen dabei ein intransparentes und korrekturresistentes System. Die Wirkung ist identisch.

OskarMaria, 22. Mai 2009


Berliner Heimspiele

Medienanwalt Christian Scherz scheint in Berlin bei den Gerichten einen besonderen Status zu haben. Anders sind einige Entscheidungen nicht zu verstehen. Denn nur allzu leicht gelingt es ihm dort, mit einstweiligen Verfügungen zum Erfolg zu kommen.
Zum Beispiel im Fall der No Angel-Sängerin Nadja Benaissa. Da gibt ein Darmstädter Staatsanwalt eine Presseerklärung zu ihrer Verhaftung ab, ein Berliner Landgericht verbietet auf Antrag der Kanzlei Scherz der Zeitung "Bild" die Veröffentlichung. Soviel Irrsinn ist kaum zu glauben - die Weiterverbreitung einer öffentlichen Erklärung einer Justizbehörde wird durch ein Gericht verboten.

Ähnlich gelagert ist ein anderer Fall, über den wir hier berichtet haben. Anwalt Scherz beantragte und bekam eine Verfügung gegen Gerichtsreporter Rolf Schälike auf Basis des Stalker-Paragraphen. Seine häufigen Veröffentlichungen über Anwalt Scherz auf buskeismus.de wurden vom Berliner Gericht als Nachstellungen gewertet. Dabei liegt das in der Natur der Sache. Schälike berichtet in der Regel von den etwas merkwürdigen Entscheidungen der Hamburger Pressekammer und dessen Vorsitzenden Buske. Medienanwalt Dr. Scherz vertritt dort häufig seine Mandantschaft.

Im letzteren Fall scheint das Gericht sich besonnen zu haben und hat die Verfügung aufgehoben, wie Rolf Schälike berichtet. Im Fall der Bildzeitung gibt es noch keine weiteren Informationen.

Diese Vorgänge sind alles andere als banal. Wenn sich Gerichte allzu leicht instrumentalisieren lassen, um private Interessen durchzusetzen, dann verlieren deren Entscheidungen an Bedeutung. Weil sie spätestens in der Berufung sowieso kassiert werden. Im Bereich des Presserechts, wo es meist um kurzfristige Berichterstattung geht, entsprechen solch leichtfertige Entscheidungen eher durchgesetzter Zensur. Kleine Medien und Berichterstatter müssen sich hier beugen, Bild dagegen konnte es sich leisten, das Berliner Urteil einfach zu ignorieren
OskarMaria, 08. Mai 2009


Wie man mit Feiertagen Fakten schaffen kann!

Theodor Reppe, Domaininhaber von wikileaks.de, braucht zur Zeit ein dickes Fell. Obwohl seine Domain nur eine Weiterleitung auf die Originaldomain wikileaks.org darstellt, muss er für deren veröffentlichte Inhalte den Kopf hinhalten. Zunächst brachte ihm eine dort publizierte Liste aller in Australien wegen Kinderpornographie gesperrten Domains eine Hausdurchsuchung ein. Jetzt ging die Domain am Donnerstag, den 9. April 2009 in den Denic-Transit. Die Weiterleitung auf wikileaks.org funktioniert nicht mehr, stattdessen wird eine temporäre Denic-Seite aufgerufen.
Wer hinter dieser Maßnahme steckt, ist im Moment unklar. Klar allerdings ist, dass der Zeitpunkt der Aktion mit Bedacht gewählt wurde. Denn über die Ostertage sind keine Verantwortlichen zu erreichen, weder lässt sich die Domain reaktivieren, noch können die Verursacher benannt werden. Der Betroffene Theodor Reppe und sein Anwalt wissen von nichts.
OskarMaria, 12. April 2009


Gericht wertet Berichterstattung als Stalking

Rolf Schälike, Betreiber der bekannten Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen, ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre", schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung .

Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.

Für Rolf Schälike ist die Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit. Das stellt für eine nicht kommerzielle Webseite eine wesentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.
OskarMaria, 23. März 2009


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