OskarMaria lebt und arbeitet in Frankfurt - hier mit Sohnemann. Wenn freie Zeit fürs Internet bleibt, dann wühlen wir im Internetsumpf, manchmal mit überraschenden Ergebnissen. Lieblingszitat: "Von den Dreien, Staat, Regierung und Ich - bin ich der stärkste. Das merkt euch!" (Ret Marut aka B. Traven im Ziegelbrenner)
Nachtrag: OskarMaria– das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. „Verbrennt mich!“ schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, „nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!“ Schließlich floh er in die USA – dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York. Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.
Die Minister Ursula von der Leyen und Wolfgang Schäuble
wollen Kinderpornografie aus dem Internet filtern lassen. Dazu sollen
sich die Internetprovider selbst verpflichten. Die Kosten dafür
wären minimal. Das Bundeskriminalamt wird dazu eine Sperrliste
erstellen und den Internetanbietern zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig will die Bundesregierung dem internationalen Projekt
CIRCAMP
(Cospol Internet Related Child Abusive Material Project) beitreten,
bei dem Norwegen die Regie führt.
Ein populistischer Aktionismus
ohne jedwede Wirkung, meint der Autor. Mit diesem Schritt öffnet
man allerdings die Büchse
der Pandora, hin zu einer allumfassenden Zensur des Internets.
Will man tatsächlich die sexuelle Ausbeutung von Kindern bekämpfen,
muss man andere Maßnahmen ergreifen.
Lassen wir uns nicht blenden -
Kinderpornografie muss immer dann herhalten, wenn man im Internet
nach behördlicher Regulierung ruft, wenn von ordnungspolitischen
Scharfmachern wieder Zensur und neue Sperrmaßnahmen gefordert
werden, wenn kleinbürgerliche Spießer oder Fanatiker jedweder
Religion nackte Tatsachen aus dem Internet beamen wollen. Dann sind
Bilder von missbrauchten und sexuell ausgebeuteten Kindern das
probate Mittel.
Doch wie groß das Problem wirklich
ist, da wird reichlich phantasiert. Es ist so wie in allen Bereichen der
Schattenwirtschaft, konkrete Zahlen kann es nur schwer geben und mit
Schätzungen wird Politik gemacht. Möglichst dramatisch hohe Zahlen
sollen moralischen und politischen Druck erzeugen. "Kinderpornografie
im Internet nimmt zu und wird immer brutaler", behauptet das
deutsche Familienministerium aktuell. Und führt lediglich als Beleg an, dass in der Kriminalstatistik 2007 etwa doppelt so viele
Leute wie im Jahr zuvor sich via Internet mit kinderpornografischen
Inhalten versorgt hätten. Die Ursache dafür könnte auch ein
erhöhter Fahndungsdruck gewesen sein. Zustimmen kann man lediglich
der Aussage, dass das Medium Internet die Distribution von
entsprechenden Inhalten erleichtert.
Dass explizite Kinderpornografie im
Internet nichts zu suchen hat, dass der Handel mit solchen Inhalten
strikt unterbunden werden muss, darüber muss hier sicher nicht
weiter debattiert werden. Die gesetzlichen und polizeilichen Mittel
dafür sind vorhanden, die Frage ist nur warum sie nicht entschieden
angewandt werden.
Die meisten kinderpornografischen
Webseiten werden in USA, Russland und Israel gehostet, berichtet die
„Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder gegen sexuelle
Ausbeutung ". Also nicht in Taka-Tuku-Land oder im gesetzlosen
Somalia, sondern in Staaten, in denen Kinderpornografie ebenfalls
unter Strafe gestellt ist. Und auch verfolgt wird, wie zwei (1 ,
2 )
Meldungen beispielhaft belegen. Deutsche Strafverfolger können also
jederzeit aktiv werden und die dortigen Behörden veranlassen,
kinderpornografische Webseiten zu schließen. Bleiben die
Betreiber selbst im Dunkeln, so sind die Hoster der Webseiten und die
Registrare der Domains jederzeit ermittelbar
und können veranlasst werden, die
entsprechenden Webseiten und Domains zu sperren.
Die effektivste Methode wäre
allerdings der Spur des Geldes zu folgen. Versiegt der Geldfluss,
bekämpft man die Kinderpornografie an einer ihrer Wurzeln, so
verschwindet auch der Handel von kinderpornografischem Material aus
dem Netz. Wie das funtionieren kann, hat die Staatengemeinschaft
bereits in anderer Sache vorgemacht:
Kreditkartenfirmen wurde verboten,
Gelder an die Betreiber der angeblich illegalen Seite allofmp3.com
weiterzuleiten. Die Seite musste ihren Betrieb danach einstellen.
Die USA haben Kreditkartenunternehmen
und Banken untersagt, Gelder von US-Kunden an Internetcasinos
weiterzuleiten und verfolgen Zuwiderhandlungen
mit großer Härte.
Des weiteren gibt es interstaatliche
Regelungen gegen Geldwäsche und zur Verhinderung des Geldflusses von
terroristischen Vereinigung.
Stattdessen will uns die Regierung
einen Internetfilter bescheren, der ein Instrument zu einer
umfassenden Zensur sein kann. Das Ausfiltern von Webseiten ist ein
völlig intransparenter Prozess, die Öffentlichkeit weiß nie, was
und weshalb geblockt wird. Neben Kollateralschäden, wie die Sperrung
von Wikipedia in England auf Grund eines Skorpion-Covers, räumen
dann unsere heimlichen Zensoren schnell im gesamten Erotikbereich
auf. Das zeigen die von Wikileaks veröffentlichten Sperrlisten zu
genau. In Deutschland hätten wir dann schnell all die
(ausländischen) Erotik-Seiten vom Netz, die die umständlichen
deutschen Regelungen zur Altersverifikation nicht mitmachen - dem
Jugendschutz sei Dank.
Nach dem Urteil
des Verfassungsgerichts zum Glücksspiel, könnten dann schnell die
ganzen Internetcasinos auch nicht mehr erreichbar sein.
Denn „das bestehende Wettmonopol sei konsequent an einer Bekämpfung der
Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten",
heißt es im Urteil. Deshalb will der Staat sein Wettmonopol mit allen Mitteln verteidigen .
Der Autor weint jenen
halbseidenen Geschäftemacher von der Pornoindustrie und den dubiosen
Betreibern der Internetcasinos keine Träne nach. Aber von da ist der
Weg nicht mehr weit zur politischen Zensur. Versuche
gibt es ja bereits, Neonazis, islamistische Fundis und andere
Radikalrhetoriker aus dem Netz zu bannen. Aber so wenig man die
Meinung von manchen Sektierern und Fundamentalisten teilen mag, sie
sind Teil der Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft und
Bestandteil der öffentlichen Debatte. Nicht Zensur und Unterdrückung
befreit uns von verfehlten politischen und sozialen Thesen, sondern
intensive öffentliche Debatten.
Internetfilter sind zudem leicht zu
umgehen. Mit anonymen Proxys , VPN-Anbietern, Anonymisierungsdiensten
und dem Tor-Netzwerk lassen sich solche Sperren aushebeln. Und es
gibt bereits jetzt zahlreiche Dienstleister, die für ein paar Euro im Monat
solche Angebote bereit stellen. Dann
verdienen eben Zwei an der
fehlgeleiteten Lust.
Nachtrag: Familienministerin Von der Leyen hat sich am norwegischen Beispiel für Internetsperren orientiert. Welche Seiten dort gesperrt werden, dokumentiert eine finnische Seite (http://parazite.nn.fi/blocked.nextgentel). Ich warne allerdings ausdrücklich, den dokumentierten Links zu folgen!
Piratenkapitän im Ruhestand Randolf
Jorberg, ehemals aka Gulli, lässt sich in Kapstadt die Sonne auf den
Pelz brennen . Da kann er offensichtlich in Ruhe seinen Piratenschatz
genießen, den ihm der Verkauf seines Flagschiffs Gulli in die Kassen
gespült hat. Ende 2007 hatte seine Firma Fliks GmbH noch ca 155 TSD Euro
Gewinnrücklagen in der Bilanz, ein Jahr später sind laut Bilanz die Gewinnrücklagen auf
2.385 TSD Euro angewachsen. OskarMaria, 01.03.2010
Seit über zwei Jahren hat der Autor als DNS-Server in seinem Netzwerk die Domains von OpenDNS eingestellt. Der Grund war nicht die aktuelle Debatte über Kinderporno und andere Zensurbestrebungen. Nein - die von meinem Provider zur Verfügung gestellten dns-Server waren einfach zu manchen Uhrzeiten kaum zu erreichen. Die Umstellung brachte Abhilfe.
Gerade mal bei einem Hoster nach dessen vServer-Angebote vorbeigeschaut. Beim Aufruf von "http://www.vlinux.de" meldet OpenDNS eine Phishing-Seite und blockiert den Aufruf. Schnell den Inhaber kontaktiert. Der antwortet sofort: "OpenDNS zeigt sich leider seit einem Jahr unfähig, diese sinnlose Sperre, die durch gehackte v-Server unterhalb der vlinux.de Domain verursacht wurde, zu entfernen."
Da haben wir sie mal wieder - jene Zensur. Die Einen wollen Seiten sperren wg Kinderporno. Es wird ein intransparentes und kontrollresistentes System ausgedacht, mit dem man weit mehr aussperren kann als Kinderpornos. Die Anderen wollen Phishing verhindern und schaffen dabei ein intransparentes und korrekturresistentes System. Die Wirkung ist identisch.
MedienanwaltChristian Scherz scheint in
Berlin bei den Gerichten einen besonderen Status zu haben. Anders
sind einige Entscheidungen nicht zu verstehen. Denn nur allzu leicht
gelingt es ihm dort, mit einstweiligen Verfügungen zum Erfolg zu
kommen.
Zum Beispiel im Fall der No Angel-Sängerin Nadja
Benaissa. Da gibt ein Darmstädter Staatsanwalt eine Presseerklärung
zu ihrer Verhaftung ab, ein Berliner Landgericht verbietet auf Antrag
der Kanzlei Scherz der Zeitung "Bild" die Veröffentlichung. Soviel
Irrsinn ist kaum zu glauben - die Weiterverbreitung einer
öffentlichen Erklärung einer Justizbehörde wird durch ein Gericht
verboten.
Ähnlich gelagert ist ein anderer
Fall, über den wir hier berichtet haben. Anwalt Scherz beantragte
und bekam eine Verfügung gegen Gerichtsreporter Rolf Schälike auf
Basis des Stalker-Paragraphen. Seine häufigen Veröffentlichungen
über Anwalt Scherz auf buskeismus.de wurden vom Berliner Gericht als
Nachstellungen gewertet. Dabei liegt das in der Natur der Sache.
Schälike berichtet in der Regel von den etwas merkwürdigen
Entscheidungen der Hamburger Pressekammer und dessen Vorsitzenden
Buske. Medienanwalt Dr. Scherz vertritt dort häufig seine
Mandantschaft.
Im letzteren Fall scheint das Gericht
sich besonnen zu haben und hat die Verfügung aufgehoben, wie Rolf
Schälike berichtet. Im Fall der Bildzeitung gibt es noch keine
weiteren Informationen.
Diese Vorgänge sind alles andere als
banal. Wenn sich Gerichte allzu leicht instrumentalisieren lassen, um
private Interessen durchzusetzen, dann verlieren deren Entscheidungen
an Bedeutung. Weil sie spätestens in der Berufung sowieso kassiert
werden. Im Bereich des Presserechts, wo es meist um kurzfristige
Berichterstattung geht, entsprechen solch leichtfertige
Entscheidungen eher durchgesetzter Zensur. Kleine Medien und
Berichterstatter müssen sich hier beugen, Bild dagegen konnte es
sich leisten, das Berliner Urteil einfach zu ignorieren OskarMaria, 08. Mai 2009
Theodor Reppe, Domaininhaber von
wikileaks.de, braucht zur Zeit ein dickes Fell. Obwohl seine Domain
nur eine Weiterleitung auf die Originaldomain wikileaks.org
darstellt, muss er für deren veröffentlichte Inhalte den Kopf
hinhalten. Zunächst brachte ihm eine dort publizierte Liste aller in
Australien wegen Kinderpornographie gesperrten Domains eine
Hausdurchsuchung ein. Jetzt ging die Domain am Donnerstag, den 9.
April 2009 in den Denic-Transit. Die Weiterleitung auf wikileaks.org
funktioniert nicht mehr, stattdessen wird eine temporäre Denic-Seite
aufgerufen.
Wer hinter dieser Maßnahme steckt, ist im Moment
unklar. Klar allerdings ist, dass der Zeitpunkt der Aktion mit
Bedacht gewählt wurde. Denn über die Ostertage sind keine
Verantwortlichen zu erreichen, weder lässt sich die Domain reaktivieren,
noch können die Verursacher benannt werden. Der Betroffene Theodor
Reppe und sein Anwalt wissen von nichts.
OskarMaria, 12. April 2009
Rolf Schälike, Betreiber der bekannten
Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das
Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung
statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen,
ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner
Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten
Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller
um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.
Das Amtsgericht Charlottenburg hatte
zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht
Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen
über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners
www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt
am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des
Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes
Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des
Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch
berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre",
schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung .
Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte
und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine
Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach
um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike
ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz
überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von
Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker
zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten
nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man
auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.
Für Rolf Schälike ist die
Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit. Das
stellt für eine nicht kommerzielle Webseite eine wesentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein
Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der
hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.
OskarMaria, 23. März 2009