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OskarMaria lebt und arbeitet in Frankfurt - hier mit Sohnemann. Wenn freie Zeit fürs Internet bleibt, dann wühlen wir im Internetsumpf, manchmal mit überraschenden Ergebnissen. Lieblingszitat: "Von den Dreien, Staat, Regierung und Ich - bin ich der stärkste. Das merkt euch!" (Ret Marut aka B. Traven im Ziegelbrenner)


Nachtrag: OskarMaria – das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. „Verbrennt mich!“ schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, „nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!“ Schließlich floh er in die USA – dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York.
Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.

 

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OskarMaria's News
Der Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern geht anders, Frau Von der Leyen! | Drucken |  E-Mail
Geschrieben von OskarMaria   
Samstag, 17. Januar 2009

stopp.gifDie Minister Ursula von der Leyen und Wolfgang Schäuble wollen Kinderpornografie aus dem Internet filtern lassen. Dazu sollen sich die Internetprovider selbst verpflichten. Die Kosten dafür wären minimal. Das Bundeskriminalamt wird dazu eine Sperrliste erstellen und den Internetanbietern zur Verfügung stellen. Gleichzeitig will die Bundesregierung dem internationalen Projekt CIRCAMP (Cospol Internet Related Child Abusive Material Project) beitreten, bei dem Norwegen die Regie führt.

Ein populistischer Aktionismus ohne jedwede Wirkung, meint der Autor. Mit diesem Schritt öffnet man allerdings die Büchse der Pandora, hin zu einer allumfassenden Zensur des Internets. Will man tatsächlich die sexuelle Ausbeutung von Kindern bekämpfen, muss man andere Maßnahmen ergreifen.

Image

Lassen wir uns nicht blenden - Kinderpornografie muss immer dann herhalten, wenn man im Internet nach behördlicher Regulierung ruft, wenn von ordnungspolitischen Scharfmachern wieder Zensur und neue Sperrmaßnahmen gefordert werden, wenn kleinbürgerliche Spießer oder Fanatiker jedweder Religion nackte Tatsachen aus dem Internet beamen wollen. Dann sind Bilder von missbrauchten und sexuell ausgebeuteten Kindern das probate Mittel.

Doch wie groß das Problem wirklich ist, da wird reichlich phantasiert. Es ist so wie in allen Bereichen der Schattenwirtschaft, konkrete Zahlen kann es nur schwer geben und mit Schätzungen wird Politik gemacht. Möglichst dramatisch hohe Zahlen sollen moralischen und politischen Druck erzeugen. "Kinderpornografie im Internet nimmt zu und wird immer brutaler", behauptet das deutsche Familienministerium aktuell. Und führt lediglich als Beleg an, dass in der Kriminalstatistik 2007 etwa doppelt so viele Leute wie im Jahr zuvor sich via Internet mit kinderpornografischen Inhalten versorgt hätten. Die Ursache dafür könnte auch ein erhöhter Fahndungsdruck gewesen sein. Zustimmen kann man lediglich der Aussage, dass das Medium Internet die Distribution von entsprechenden Inhalten erleichtert.

Dass explizite Kinderpornografie im Internet nichts zu suchen hat, dass der Handel mit solchen Inhalten strikt unterbunden werden muss, darüber muss hier sicher nicht weiter debattiert werden. Die gesetzlichen und polizeilichen Mittel dafür sind vorhanden, die Frage ist nur warum sie nicht entschieden angewandt werden.

Die meisten kinderpornografischen Webseiten werden in USA, Russland und Israel gehostet, berichtet die „Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder gegen sexuelle Ausbeutung ". Also nicht in Taka-Tuku-Land oder im gesetzlosen Somalia, sondern in Staaten, in denen Kinderpornografie ebenfalls unter Strafe gestellt ist. Und auch verfolgt wird, wie zwei (1 , 2 ) Meldungen beispielhaft belegen. Deutsche Strafverfolger können also jederzeit aktiv werden und die dortigen Behörden veranlassen, kinderpornografische Webseiten zu schließen. Bleiben die Betreiber selbst im Dunkeln, so sind die Hoster der Webseiten und die Registrare der Domains jederzeit ermittelbar  und können veranlasst werden, die entsprechenden Webseiten und Domains zu sperren.

Die effektivste Methode wäre allerdings der Spur des Geldes zu folgen. Versiegt der Geldfluss, bekämpft man die Kinderpornografie an einer ihrer Wurzeln, so verschwindet auch der Handel von kinderpornografischem Material aus dem Netz. Wie das funtionieren kann, hat die Staatengemeinschaft bereits in anderer Sache vorgemacht:

  • Kreditkartenfirmen wurde verboten, Gelder an die Betreiber der angeblich illegalen Seite allofmp3.com weiterzuleiten. Die Seite musste ihren Betrieb danach einstellen.
  • Die USA haben Kreditkartenunternehmen und Banken untersagt, Gelder von US-Kunden an Internetcasinos weiterzuleiten und verfolgen Zuwiderhandlungen mit großer Härte.
  • Des weiteren gibt es interstaatliche Regelungen gegen Geldwäsche und zur Verhinderung des Geldflusses von terroristischen Vereinigung.

Stattdessen will uns die Regierung einen Internetfilter bescheren, der ein Instrument zu einer umfassenden Zensur sein kann. Das Ausfiltern von Webseiten ist ein völlig intransparenter Prozess, die Öffentlichkeit weiß nie, was und weshalb geblockt wird. Neben Kollateralschäden, wie die Sperrung von Wikipedia in England auf Grund eines Skorpion-Covers, räumen dann unsere heimlichen Zensoren schnell im gesamten Erotikbereich auf. Das zeigen die von Wikileaks veröffentlichten Sperrlisten zu genau. In Deutschland hätten wir dann schnell all die (ausländischen) Erotik-Seiten vom Netz, die die umständlichen deutschen Regelungen zur Altersverifikation nicht mitmachen - dem Jugendschutz sei Dank.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Glücksspiel, könnten dann schnell die ganzen Internetcasinos auch nicht mehr erreichbar sein. Denn „das bestehende Wettmonopol sei konsequent an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten", heißt es im Urteil. Deshalb will der Staat sein Wettmonopol mit allen Mitteln verteidigen .

Der Autor weint jenen halbseidenen Geschäftemacher von der Pornoindustrie und den dubiosen Betreibern der Internetcasinos keine Träne nach. Aber von da ist der Weg nicht mehr weit zur politischen Zensur. Versuche gibt es ja bereits, Neonazis, islamistische Fundis und andere Radikalrhetoriker aus dem Netz zu bannen. Aber so wenig man die Meinung von manchen Sektierern und Fundamentalisten teilen mag, sie sind Teil der Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft und Bestandteil der öffentlichen Debatte. Nicht Zensur und Unterdrückung befreit uns von verfehlten politischen und sozialen Thesen, sondern intensive öffentliche Debatten.

Internetfilter sind zudem leicht zu umgehen. Mit anonymen Proxys , VPN-Anbietern, Anonymisierungsdiensten und dem Tor-Netzwerk lassen sich solche Sperren aushebeln. Und es gibt bereits jetzt zahlreiche Dienstleister, die für ein paar Euro im Monat solche Angebote bereit stellen. Dann verdienen eben Zwei an der fehlgeleiteten Lust.

Nachtrag: Familienministerin Von der Leyen hat sich am norwegischen Beispiel für Internetsperren orientiert. Welche Seiten dort gesperrt werden, dokumentiert eine finnische Seite (http://parazite.nn.fi/blocked.nextgentel). Ich warne allerdings ausdrücklich, den dokumentierten Links zu folgen!


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Lustig war das Piratenleben - Teil 2

Piratenkapitän im Ruhestand Randolf Jorberg, ehemals aka Gulli, lässt sich in Kapstadt die Sonne auf den Pelz brennen . Da kann er offensichtlich in Ruhe seinen Piratenschatz genießen, den ihm der Verkauf seines Flagschiffs Gulli in die Kassen gespült hat. Ende 2007 hatte seine Firma Fliks GmbH noch ca 155 TSD Euro Gewinnrücklagen in der Bilanz, ein Jahr später sind laut Bilanz die Gewinnrücklagen auf 2.385 TSD Euro angewachsen.
OskarMaria, 01.03.2010


OpenDNS, deren Anti-Phishing Service & Zensur

Seit über zwei Jahren hat der Autor als DNS-Server in seinem Netzwerk  die Domains von OpenDNS eingestellt. Der Grund war nicht die aktuelle Debatte über Kinderporno und andere Zensurbestrebungen. Nein - die von meinem Provider zur Verfügung gestellten dns-Server waren einfach zu manchen Uhrzeiten kaum zu erreichen. Die Umstellung brachte Abhilfe.

Gerade mal bei einem Hoster nach dessen vServer-Angebote vorbeigeschaut. Beim Aufruf von "http://www.vlinux.de" meldet OpenDNS eine Phishing-Seite und blockiert den Aufruf. Schnell den Inhaber kontaktiert. Der antwortet sofort: "OpenDNS zeigt sich leider seit einem Jahr unfähig, diese sinnlose Sperre, die durch gehackte v-Server unterhalb der vlinux.de Domain verursacht wurde, zu entfernen."

Da haben wir sie mal wieder - jene Zensur. Die Einen wollen Seiten sperren wg Kinderporno. Es wird ein intransparentes und kontrollresistentes System ausgedacht, mit dem man weit mehr aussperren kann als Kinderpornos. Die Anderen wollen Phishing verhindern und schaffen dabei ein intransparentes und korrekturresistentes System. Die Wirkung ist identisch.

OskarMaria, 22. Mai 2009


Berliner Heimspiele

Medienanwalt Christian Scherz scheint in Berlin bei den Gerichten einen besonderen Status zu haben. Anders sind einige Entscheidungen nicht zu verstehen. Denn nur allzu leicht gelingt es ihm dort, mit einstweiligen Verfügungen zum Erfolg zu kommen.
Zum Beispiel im Fall der No Angel-Sängerin Nadja Benaissa. Da gibt ein Darmstädter Staatsanwalt eine Presseerklärung zu ihrer Verhaftung ab, ein Berliner Landgericht verbietet auf Antrag der Kanzlei Scherz der Zeitung "Bild" die Veröffentlichung. Soviel Irrsinn ist kaum zu glauben - die Weiterverbreitung einer öffentlichen Erklärung einer Justizbehörde wird durch ein Gericht verboten.

Ähnlich gelagert ist ein anderer Fall, über den wir hier berichtet haben. Anwalt Scherz beantragte und bekam eine Verfügung gegen Gerichtsreporter Rolf Schälike auf Basis des Stalker-Paragraphen. Seine häufigen Veröffentlichungen über Anwalt Scherz auf buskeismus.de wurden vom Berliner Gericht als Nachstellungen gewertet. Dabei liegt das in der Natur der Sache. Schälike berichtet in der Regel von den etwas merkwürdigen Entscheidungen der Hamburger Pressekammer und dessen Vorsitzenden Buske. Medienanwalt Dr. Scherz vertritt dort häufig seine Mandantschaft.

Im letzteren Fall scheint das Gericht sich besonnen zu haben und hat die Verfügung aufgehoben, wie Rolf Schälike berichtet. Im Fall der Bildzeitung gibt es noch keine weiteren Informationen.

Diese Vorgänge sind alles andere als banal. Wenn sich Gerichte allzu leicht instrumentalisieren lassen, um private Interessen durchzusetzen, dann verlieren deren Entscheidungen an Bedeutung. Weil sie spätestens in der Berufung sowieso kassiert werden. Im Bereich des Presserechts, wo es meist um kurzfristige Berichterstattung geht, entsprechen solch leichtfertige Entscheidungen eher durchgesetzter Zensur. Kleine Medien und Berichterstatter müssen sich hier beugen, Bild dagegen konnte es sich leisten, das Berliner Urteil einfach zu ignorieren
OskarMaria, 08. Mai 2009


Wie man mit Feiertagen Fakten schaffen kann!

Theodor Reppe, Domaininhaber von wikileaks.de, braucht zur Zeit ein dickes Fell. Obwohl seine Domain nur eine Weiterleitung auf die Originaldomain wikileaks.org darstellt, muss er für deren veröffentlichte Inhalte den Kopf hinhalten. Zunächst brachte ihm eine dort publizierte Liste aller in Australien wegen Kinderpornographie gesperrten Domains eine Hausdurchsuchung ein. Jetzt ging die Domain am Donnerstag, den 9. April 2009 in den Denic-Transit. Die Weiterleitung auf wikileaks.org funktioniert nicht mehr, stattdessen wird eine temporäre Denic-Seite aufgerufen.
Wer hinter dieser Maßnahme steckt, ist im Moment unklar. Klar allerdings ist, dass der Zeitpunkt der Aktion mit Bedacht gewählt wurde. Denn über die Ostertage sind keine Verantwortlichen zu erreichen, weder lässt sich die Domain reaktivieren, noch können die Verursacher benannt werden. Der Betroffene Theodor Reppe und sein Anwalt wissen von nichts.
OskarMaria, 12. April 2009


Gericht wertet Berichterstattung als Stalking

Rolf Schälike, Betreiber der bekannten Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen, ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre", schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung .

Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.

Für Rolf Schälike ist die Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit. Das stellt für eine nicht kommerzielle Webseite eine wesentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.
OskarMaria, 23. März 2009


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