OskarMaria lebt und arbeitet in Frankfurt - hier mit Sohnemann. Wenn freie Zeit fürs Internet bleibt, dann wühlen wir im Internetsumpf, manchmal mit überraschenden Ergebnissen. Lieblingszitat: "Von den Dreien, Staat, Regierung und Ich - bin ich der stärkste. Das merkt euch!" (Ret Marut aka B. Traven im Ziegelbrenner)
Nachtrag: OskarMaria– das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. „Verbrennt mich!“ schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, „nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!“ Schließlich floh er in die USA – dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York. Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.
Ein Fotoreport vom Geschehen rund um den Frankfurter Flughafen
Die Frankfurter Flughafen (Fraport) AG hat es eilig. Bis zum März sollen über 200 Hektar Wald gerodet sein, sonst muss mit dem Abholzen bis zum nächsten Winter gewartet werden. Nachdem der hessische Verwaltungsgerichtshof alle Anträge auf einstweilige Anordnungen zum Baustopp der vierten Flughafenbahn abgelehnt hat, soll es jetzt Schlag auf Schlag gehen.
Foto:Das Hüttendorf der Flughafenausbaugegner wird durch Polizeikräfte abgeriegelt.
Mit einem
riesigen Polizeiaufgebot, mit unzähligen Wachleuten eines privaten
Sicherheitsdienstes wurde das Waldgebiet eingezäunt und mit dem
Abholzen begonnen. Da stört nur noch das Hüttendorf der jungen
Ausbaugegner - aber auch das dürfte in den nächsten Tagen geräumt
werden. Der ökologische und ökonomische Irrsinn der hessischen
Kirchturmpolitiker wird sich in wenigen Tagen durchsetzen.
Politisch und rechtlich ist der weitere
Ausbau des Frankfurter Flughafen abgesichert. Hessens Bürger haben
mit deutlicher Mehrheit eine CDU/FDP-Regierung gewählt, die ohne
wenn und aber den Bau der vierten Flugbahn des Frankfurter Flughafens
unterstützt. Auch die vielen Klagen und Einwendungen von
Umlandgemeinden, Umweltinitiativen und Einzelbürgern werden nicht
den gewünschten Erfolg haben. Der hessische Verwaltungsgerichtshof
hat am 15. Januar alle Eilanträge abgewiesen und dabei bereits eine
Richtung vorgegeben, wie seine Entscheidung in der Hauptsache
aussehen könnte: Die Landebahn im Kelsterbacher Stadtwald wird
gebaut, mit einem strikteren Nachtflugverbot soll den Interessen der
Anwohner Rechnung getragen werden.
Die an den Tag gelegte Eilbedürftigkeit
der Politik, Gerichte und der Fraport AG steht in krassem Gegensatz
zur tatsächlichen Notwendigkeit einer weiteren Flugbahn. Durch die
augenblickliche ökonomische Krise, durch ständig sich verteuernde
Spritpreise reduzieren sich die Anzahl der Flugbewegungen in
Deutschland. Die Deutsche Flugsicherung meldete am 12. Januar 2009:
„Seit Oktober 2008 zeigt sich bei den Verkehrszahlen ein
rückläufiger Trend: Im Oktober 2008 verzeichnete die DFS gegenüber
dem Vorjahresmonat einen Rückgang um 0,4 Prozent. Im November wurden
6,9 Prozent weniger zivile und militärische Flüge gezählt als im
Vorjahresmonat, im Dezember betrug das Minus 7,5 Prozent." Der
selben Meldung konnte man entnehmen, dass die Bundesbürger immer
mehr auf „Low-Cost-Airlines" ausweichen würden. Die starten und
landen eher nicht auf dem Flughafen Frankfurt. Denn dessen Gebühren
sind den Billigheimern zu teuer.
Doch im Gegensatz zu den
Massendemonstrationen gegen die Startbahn West Anfang der 80ziger
Jahre bleibt diesmal ein breiter Bürgerprotest aus. Und das, obwohl
der weitere Ausbau einen einzigartigen Wortbruch der Politik
darstellt. Denn die hatte nach dem Bau der Startbahn West einmütig
versprochen, dass keine weitere Flugbahn mehr dazu käme.
Abgesehen vom Plus an Fluglärm - der
ökologische Schaden, den kurzsichtige Politiker hier anrichten, wird
nicht wieder gut zu machen sein. Die Stadt Kelsterbach verliert einen
großen Teil ihres Waldgebiets, die Bürger müssen auf ein
Naherholungsgebiet verzichten, die Landebahn lässt keinen Raum mehr
für Wildtiere. Die Bodenversiegelung im Raum Frankfurt nimmt weiter
drastisch zu. Dazu ein kleines Beispiel:
Ein Frankfurter Verein, nicht weit von
Kelsterbach entfernt, wollte kürzlich in Eigenarbeit zusätzliche
Umkleidekabinen auf seinem Sportgelände errichten. Das wurde von der
Naturschutzbehörde abgelehnt. Man wolle keine weitere
Bodenversiegelung im Stadtwald. Was für ein Witz: 40 qm werden
verboten, dem Flughafen dagegen wird erlaubt, 200 Hektar (entspricht
2.000.000 qm) Bannwald abzuholzen und einen großen Teil davon zu
versiegeln.
Hut ab vor dem Mut der jungen
Besetzerschar, die mit dem Hüttendorf, sich den ökonomischen
Interessen des Flughafenkonzerns und der geballten Staatsmacht
entgegenstellen. Am gestrigen Samstag waren wieder Besetzer und
Demonstranten klar in Unterzahl. Überall wimmelte es von Polizei und
privaten Sicherheitsleuten. Nachdem in den letzten Tagen das
Hüttendorf mit einem Bauzaun abgeriegelt worden war und deshalb
niemand mehr rein und raus kam, wurde von Demonstranten am Samstag
der Zaun entlang der Zufahrt zum Hüttendorf umgekippt. Das brachte
einen massiven Polizeieinsatz auf den Plan, laut Einsatzleitung
wurden über den Tag verteilt auch etwa zwanzig Platzverweise
ausgesprochen, die Bewohner des Hüttendorfs blieben davon allerdings
unbehelligt.
Piratenkapitän im Ruhestand Randolf
Jorberg, ehemals aka Gulli, lässt sich in Kapstadt die Sonne auf den
Pelz brennen . Da kann er offensichtlich in Ruhe seinen Piratenschatz
genießen, den ihm der Verkauf seines Flagschiffs Gulli in die Kassen
gespült hat. Ende 2007 hatte seine Firma Fliks GmbH noch ca 155 TSD Euro
Gewinnrücklagen in der Bilanz, ein Jahr später sind laut Bilanz die Gewinnrücklagen auf
2.385 TSD Euro angewachsen. OskarMaria, 01.03.2010
Seit über zwei Jahren hat der Autor als DNS-Server in seinem Netzwerk die Domains von OpenDNS eingestellt. Der Grund war nicht die aktuelle Debatte über Kinderporno und andere Zensurbestrebungen. Nein - die von meinem Provider zur Verfügung gestellten dns-Server waren einfach zu manchen Uhrzeiten kaum zu erreichen. Die Umstellung brachte Abhilfe.
Gerade mal bei einem Hoster nach dessen vServer-Angebote vorbeigeschaut. Beim Aufruf von "http://www.vlinux.de" meldet OpenDNS eine Phishing-Seite und blockiert den Aufruf. Schnell den Inhaber kontaktiert. Der antwortet sofort: "OpenDNS zeigt sich leider seit einem Jahr unfähig, diese sinnlose Sperre, die durch gehackte v-Server unterhalb der vlinux.de Domain verursacht wurde, zu entfernen."
Da haben wir sie mal wieder - jene Zensur. Die Einen wollen Seiten sperren wg Kinderporno. Es wird ein intransparentes und kontrollresistentes System ausgedacht, mit dem man weit mehr aussperren kann als Kinderpornos. Die Anderen wollen Phishing verhindern und schaffen dabei ein intransparentes und korrekturresistentes System. Die Wirkung ist identisch.
MedienanwaltChristian Scherz scheint in
Berlin bei den Gerichten einen besonderen Status zu haben. Anders
sind einige Entscheidungen nicht zu verstehen. Denn nur allzu leicht
gelingt es ihm dort, mit einstweiligen Verfügungen zum Erfolg zu
kommen.
Zum Beispiel im Fall der No Angel-Sängerin Nadja
Benaissa. Da gibt ein Darmstädter Staatsanwalt eine Presseerklärung
zu ihrer Verhaftung ab, ein Berliner Landgericht verbietet auf Antrag
der Kanzlei Scherz der Zeitung "Bild" die Veröffentlichung. Soviel
Irrsinn ist kaum zu glauben - die Weiterverbreitung einer
öffentlichen Erklärung einer Justizbehörde wird durch ein Gericht
verboten.
Ähnlich gelagert ist ein anderer
Fall, über den wir hier berichtet haben. Anwalt Scherz beantragte
und bekam eine Verfügung gegen Gerichtsreporter Rolf Schälike auf
Basis des Stalker-Paragraphen. Seine häufigen Veröffentlichungen
über Anwalt Scherz auf buskeismus.de wurden vom Berliner Gericht als
Nachstellungen gewertet. Dabei liegt das in der Natur der Sache.
Schälike berichtet in der Regel von den etwas merkwürdigen
Entscheidungen der Hamburger Pressekammer und dessen Vorsitzenden
Buske. Medienanwalt Dr. Scherz vertritt dort häufig seine
Mandantschaft.
Im letzteren Fall scheint das Gericht
sich besonnen zu haben und hat die Verfügung aufgehoben, wie Rolf
Schälike berichtet. Im Fall der Bildzeitung gibt es noch keine
weiteren Informationen.
Diese Vorgänge sind alles andere als
banal. Wenn sich Gerichte allzu leicht instrumentalisieren lassen, um
private Interessen durchzusetzen, dann verlieren deren Entscheidungen
an Bedeutung. Weil sie spätestens in der Berufung sowieso kassiert
werden. Im Bereich des Presserechts, wo es meist um kurzfristige
Berichterstattung geht, entsprechen solch leichtfertige
Entscheidungen eher durchgesetzter Zensur. Kleine Medien und
Berichterstatter müssen sich hier beugen, Bild dagegen konnte es
sich leisten, das Berliner Urteil einfach zu ignorieren OskarMaria, 08. Mai 2009
Theodor Reppe, Domaininhaber von
wikileaks.de, braucht zur Zeit ein dickes Fell. Obwohl seine Domain
nur eine Weiterleitung auf die Originaldomain wikileaks.org
darstellt, muss er für deren veröffentlichte Inhalte den Kopf
hinhalten. Zunächst brachte ihm eine dort publizierte Liste aller in
Australien wegen Kinderpornographie gesperrten Domains eine
Hausdurchsuchung ein. Jetzt ging die Domain am Donnerstag, den 9.
April 2009 in den Denic-Transit. Die Weiterleitung auf wikileaks.org
funktioniert nicht mehr, stattdessen wird eine temporäre Denic-Seite
aufgerufen.
Wer hinter dieser Maßnahme steckt, ist im Moment
unklar. Klar allerdings ist, dass der Zeitpunkt der Aktion mit
Bedacht gewählt wurde. Denn über die Ostertage sind keine
Verantwortlichen zu erreichen, weder lässt sich die Domain reaktivieren,
noch können die Verursacher benannt werden. Der Betroffene Theodor
Reppe und sein Anwalt wissen von nichts.
OskarMaria, 12. April 2009
Rolf Schälike, Betreiber der bekannten
Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das
Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung
statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen,
ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner
Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten
Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller
um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.
Das Amtsgericht Charlottenburg hatte
zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht
Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen
über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners
www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt
am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des
Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes
Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des
Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch
berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre",
schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung .
Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte
und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine
Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach
um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike
ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz
überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von
Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker
zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten
nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man
auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.
Für Rolf Schälike ist die
Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit. Das
stellt für eine nicht kommerzielle Webseite eine wesentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein
Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der
hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.
OskarMaria, 23. März 2009