OskarMaria's News, Stories & Comments Aktuelle Themen aus der Board-Rundschau:
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OskarMaria lebt und arbeitet in Frankfurt - hier mit Sohnemann. Wenn freie Zeit fürs Internet bleibt, dann wühlen wir im Internetsumpf, manchmal mit überraschenden Ergebnissen. Lieblingszitat: "Von den Dreien, Staat, Regierung und Ich - bin ich der stärkste. Das merkt euch!" (Ret Marut aka B. Traven im Ziegelbrenner)


Nachtrag: OskarMaria – das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. „Verbrennt mich!“ schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, „nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!“ Schließlich floh er in die USA – dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York.
Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.

 

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Nur ein kleines Dorf leistet noch Widerstand! - eingezäunt und abgeholzt | Drucken |  E-Mail
Geschrieben von OskarMaria   
Sonntag, 25. Januar 2009
Artikel Inhalt
eingezäunt und abgeholzt
Fotochronik Teil I vom 24.01.2009
Fotochronik Teil II vom 24.01.2009
Fotochronik Teil III vom 24.01.2009

kahl.jpgEin Fotoreport vom Geschehen rund um den Frankfurter Flughafen

Die Frankfurter Flughafen (Fraport) AG hat es eilig. Bis zum März sollen über 200 Hektar Wald gerodet sein, sonst muss mit dem Abholzen bis zum nächsten Winter gewartet werden. Nachdem der hessische Verwaltungsgerichtshof alle Anträge auf einstweilige Anordnungen zum Baustopp der vierten Flughafenbahn abgelehnt hat, soll es jetzt Schlag auf Schlag gehen.

kelsterbach_24_01_2009_24.jpg

Foto: Das Hüttendorf der Flughafenausbaugegner wird durch Polizeikräfte abgeriegelt.

Mit einem riesigen Polizeiaufgebot, mit unzähligen Wachleuten eines privaten Sicherheitsdienstes wurde das Waldgebiet eingezäunt und mit dem Abholzen begonnen. Da stört nur noch das Hüttendorf der jungen Ausbaugegner - aber auch das dürfte in den nächsten Tagen geräumt werden. Der ökologische und ökonomische Irrsinn der hessischen Kirchturmpolitiker wird sich in wenigen Tagen durchsetzen.

Politisch und rechtlich ist der weitere Ausbau des Frankfurter Flughafen abgesichert. Hessens Bürger haben mit deutlicher Mehrheit eine CDU/FDP-Regierung gewählt, die ohne wenn und aber den Bau der vierten Flugbahn des Frankfurter Flughafens unterstützt. Auch die vielen Klagen und Einwendungen von Umlandgemeinden, Umweltinitiativen und Einzelbürgern werden nicht den gewünschten Erfolg haben. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 15. Januar alle Eilanträge abgewiesen und dabei bereits eine Richtung vorgegeben, wie seine Entscheidung in der Hauptsache aussehen könnte: Die Landebahn im Kelsterbacher Stadtwald wird gebaut, mit einem strikteren Nachtflugverbot soll den Interessen der Anwohner Rechnung getragen werden.

Die an den Tag gelegte Eilbedürftigkeit der Politik, Gerichte und der Fraport AG steht in krassem Gegensatz zur tatsächlichen Notwendigkeit einer weiteren Flugbahn. Durch die augenblickliche ökonomische Krise, durch ständig sich verteuernde Spritpreise reduzieren sich die Anzahl der Flugbewegungen in Deutschland. Die Deutsche Flugsicherung meldete am 12. Januar 2009: „Seit Oktober 2008 zeigt sich bei den Verkehrszahlen ein rückläufiger Trend: Im Oktober 2008 verzeichnete die DFS gegenüber dem Vorjahresmonat einen Rückgang um 0,4 Prozent. Im November wurden 6,9 Prozent weniger zivile und militärische Flüge gezählt als im Vorjahresmonat, im Dezember betrug das Minus 7,5 Prozent." Der selben Meldung konnte man entnehmen, dass die Bundesbürger immer mehr auf „Low-Cost-Airlines" ausweichen würden. Die starten und landen eher nicht auf dem Flughafen Frankfurt. Denn dessen Gebühren sind den Billigheimern zu teuer.

Doch im Gegensatz zu den Massendemonstrationen gegen die Startbahn West Anfang der 80ziger Jahre bleibt diesmal ein breiter Bürgerprotest aus. Und das, obwohl der weitere Ausbau einen einzigartigen Wortbruch der Politik darstellt. Denn die hatte nach dem Bau der Startbahn West einmütig versprochen, dass keine weitere Flugbahn mehr dazu käme.

Abgesehen vom Plus an Fluglärm - der ökologische Schaden, den kurzsichtige Politiker hier anrichten, wird nicht wieder gut zu machen sein. Die Stadt Kelsterbach verliert einen großen Teil ihres Waldgebiets, die Bürger müssen auf ein Naherholungsgebiet verzichten, die Landebahn lässt keinen Raum mehr für Wildtiere. Die Bodenversiegelung im Raum Frankfurt nimmt weiter drastisch zu. Dazu ein kleines Beispiel:

Ein Frankfurter Verein, nicht weit von Kelsterbach entfernt, wollte kürzlich in Eigenarbeit zusätzliche Umkleidekabinen auf seinem Sportgelände errichten. Das wurde von der Naturschutzbehörde abgelehnt. Man wolle keine weitere Bodenversiegelung im Stadtwald. Was für ein Witz: 40 qm werden verboten, dem Flughafen dagegen wird erlaubt, 200 Hektar (entspricht 2.000.000 qm) Bannwald abzuholzen und einen großen Teil davon zu versiegeln.

Hut ab vor dem Mut der jungen Besetzerschar, die mit dem Hüttendorf, sich den ökonomischen Interessen des Flughafenkonzerns und der geballten Staatsmacht entgegenstellen. Am gestrigen Samstag waren wieder Besetzer und Demonstranten klar in Unterzahl. Überall wimmelte es von Polizei und privaten Sicherheitsleuten. Nachdem in den letzten Tagen das Hüttendorf mit einem Bauzaun abgeriegelt worden war und deshalb niemand mehr rein und raus kam, wurde von Demonstranten am Samstag der Zaun entlang der Zufahrt zum Hüttendorf umgekippt. Das brachte einen massiven Polizeieinsatz auf den Plan, laut Einsatzleitung wurden über den Tag verteilt auch etwa zwanzig Platzverweise ausgesprochen, die Bewohner des Hüttendorfs blieben davon allerdings unbehelligt.



 
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KurzNews & Personalien
Lustig war das Piratenleben - Teil 2

Piratenkapitän im Ruhestand Randolf Jorberg, ehemals aka Gulli, lässt sich in Kapstadt die Sonne auf den Pelz brennen . Da kann er offensichtlich in Ruhe seinen Piratenschatz genießen, den ihm der Verkauf seines Flagschiffs Gulli in die Kassen gespült hat. Ende 2007 hatte seine Firma Fliks GmbH noch ca 155 TSD Euro Gewinnrücklagen in der Bilanz, ein Jahr später sind laut Bilanz die Gewinnrücklagen auf 2.385 TSD Euro angewachsen.
OskarMaria, 01.03.2010


OpenDNS, deren Anti-Phishing Service & Zensur

Seit über zwei Jahren hat der Autor als DNS-Server in seinem Netzwerk  die Domains von OpenDNS eingestellt. Der Grund war nicht die aktuelle Debatte über Kinderporno und andere Zensurbestrebungen. Nein - die von meinem Provider zur Verfügung gestellten dns-Server waren einfach zu manchen Uhrzeiten kaum zu erreichen. Die Umstellung brachte Abhilfe.

Gerade mal bei einem Hoster nach dessen vServer-Angebote vorbeigeschaut. Beim Aufruf von "http://www.vlinux.de" meldet OpenDNS eine Phishing-Seite und blockiert den Aufruf. Schnell den Inhaber kontaktiert. Der antwortet sofort: "OpenDNS zeigt sich leider seit einem Jahr unfähig, diese sinnlose Sperre, die durch gehackte v-Server unterhalb der vlinux.de Domain verursacht wurde, zu entfernen."

Da haben wir sie mal wieder - jene Zensur. Die Einen wollen Seiten sperren wg Kinderporno. Es wird ein intransparentes und kontrollresistentes System ausgedacht, mit dem man weit mehr aussperren kann als Kinderpornos. Die Anderen wollen Phishing verhindern und schaffen dabei ein intransparentes und korrekturresistentes System. Die Wirkung ist identisch.

OskarMaria, 22. Mai 2009


Berliner Heimspiele

Medienanwalt Christian Scherz scheint in Berlin bei den Gerichten einen besonderen Status zu haben. Anders sind einige Entscheidungen nicht zu verstehen. Denn nur allzu leicht gelingt es ihm dort, mit einstweiligen Verfügungen zum Erfolg zu kommen.
Zum Beispiel im Fall der No Angel-Sängerin Nadja Benaissa. Da gibt ein Darmstädter Staatsanwalt eine Presseerklärung zu ihrer Verhaftung ab, ein Berliner Landgericht verbietet auf Antrag der Kanzlei Scherz der Zeitung "Bild" die Veröffentlichung. Soviel Irrsinn ist kaum zu glauben - die Weiterverbreitung einer öffentlichen Erklärung einer Justizbehörde wird durch ein Gericht verboten.

Ähnlich gelagert ist ein anderer Fall, über den wir hier berichtet haben. Anwalt Scherz beantragte und bekam eine Verfügung gegen Gerichtsreporter Rolf Schälike auf Basis des Stalker-Paragraphen. Seine häufigen Veröffentlichungen über Anwalt Scherz auf buskeismus.de wurden vom Berliner Gericht als Nachstellungen gewertet. Dabei liegt das in der Natur der Sache. Schälike berichtet in der Regel von den etwas merkwürdigen Entscheidungen der Hamburger Pressekammer und dessen Vorsitzenden Buske. Medienanwalt Dr. Scherz vertritt dort häufig seine Mandantschaft.

Im letzteren Fall scheint das Gericht sich besonnen zu haben und hat die Verfügung aufgehoben, wie Rolf Schälike berichtet. Im Fall der Bildzeitung gibt es noch keine weiteren Informationen.

Diese Vorgänge sind alles andere als banal. Wenn sich Gerichte allzu leicht instrumentalisieren lassen, um private Interessen durchzusetzen, dann verlieren deren Entscheidungen an Bedeutung. Weil sie spätestens in der Berufung sowieso kassiert werden. Im Bereich des Presserechts, wo es meist um kurzfristige Berichterstattung geht, entsprechen solch leichtfertige Entscheidungen eher durchgesetzter Zensur. Kleine Medien und Berichterstatter müssen sich hier beugen, Bild dagegen konnte es sich leisten, das Berliner Urteil einfach zu ignorieren
OskarMaria, 08. Mai 2009


Wie man mit Feiertagen Fakten schaffen kann!

Theodor Reppe, Domaininhaber von wikileaks.de, braucht zur Zeit ein dickes Fell. Obwohl seine Domain nur eine Weiterleitung auf die Originaldomain wikileaks.org darstellt, muss er für deren veröffentlichte Inhalte den Kopf hinhalten. Zunächst brachte ihm eine dort publizierte Liste aller in Australien wegen Kinderpornographie gesperrten Domains eine Hausdurchsuchung ein. Jetzt ging die Domain am Donnerstag, den 9. April 2009 in den Denic-Transit. Die Weiterleitung auf wikileaks.org funktioniert nicht mehr, stattdessen wird eine temporäre Denic-Seite aufgerufen.
Wer hinter dieser Maßnahme steckt, ist im Moment unklar. Klar allerdings ist, dass der Zeitpunkt der Aktion mit Bedacht gewählt wurde. Denn über die Ostertage sind keine Verantwortlichen zu erreichen, weder lässt sich die Domain reaktivieren, noch können die Verursacher benannt werden. Der Betroffene Theodor Reppe und sein Anwalt wissen von nichts.
OskarMaria, 12. April 2009


Gericht wertet Berichterstattung als Stalking

Rolf Schälike, Betreiber der bekannten Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen, ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre", schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung .

Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.

Für Rolf Schälike ist die Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit. Das stellt für eine nicht kommerzielle Webseite eine wesentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.
OskarMaria, 23. März 2009


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