OskarMaria's News, Stories & Comments Aktuelle Themen aus der Board-Rundschau:
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OskarMaria lebt und arbeitet in Frankfurt - hier mit Sohnemann. Wenn freie Zeit fürs Internet bleibt, dann wühlen wir im Internetsumpf, manchmal mit überraschenden Ergebnissen. Lieblingszitat: "Von den Dreien, Staat, Regierung und Ich - bin ich der stärkste. Das merkt euch!" (Ret Marut aka B. Traven im Ziegelbrenner)


Nachtrag: OskarMaria – das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. „Verbrennt mich!“ schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, „nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!“ Schließlich floh er in die USA – dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York.
Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.

 

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OskarMaria's News
Der Hahn hat ausgekräht, der Hahn kann gehen | Drucken |  E-Mail
Geschrieben von OskarMaria   
Donnerstag, 5. Februar 2009

frankfurt_hahn.jpgBeim Flughafen Frankfurt gehen die Geschäfte schlecht. Gegenüber dem Vorjahr sind die Passagierzahlen in 2008 um 1,3 Prozent gesunken. Auch hat man weniger Fracht und Post als im Vorjahr abgefertigt. Und weil man jetzt in Frankfurt eine vierte Flugbahn bauen kann, braucht man nicht mehr die ungeliebte Dependance im Hundsrück (Rheinland-Pfalz). Der defizitäre Flughafen Frankfurt-Hahn, an dem die Fraport AG mit 65 Prozent beteiligt war, wurde am Dienstag für einen Euro an das Land Rheinland-Pfalz quasi verschenkt..

Es soll tatsächlich mal vernünftige Verkehrspolitiker in Hessen gegeben haben. Im Wissen, dass man einem Ballungsgebiet nur begrenzt immer neuen Flugverkehr zumuten kann, wurde 1993 ein ehemaliger Militärflughafen in Rheinland-Pfalz zur zivilen Nutzung umgewidmet. Unter Federführung der Frankfurter Flughafen AG beteiligten sich auch die Länder Rheinland Pfalz und Hessen an dem Projekt. Der Flughafen sollte den Rhein-Main-Airport entlasten, kann auch nachts angeflogen werden und ist auf Grund der nicht so dicht besiedelten Umgebung noch erweiterbar.

Er hat nur einen Nachteil. Trotz seines Namens liegt er 120 km westlich von Frankfurt und ist weder mit der Bahn zu erreichen, noch an das Autobahnnetz angebunden. In Hessen träumte man eine kurze Zeit davon, eine Transrapidverbindung zwischen beiden Flughäfen zu bauen.

Die irische Ryanair benutzt den Flughafen als Drehscheibe und soll elf Maschinen dort stationiert haben. Trotz der mäßigen Verkehrsanbindung hat sich Hahn zum fünftgrößten Cargo-Flughafen in Deutschland gemausert. Doch der Betrieb schrieb auch im letzten Jahr noch rote Zahlen. Ein guter Anlass für den Betreiber Fraport AG jetzt dort auszusteigen.

Nachdem in wenigen Jahren die neue Landebahn fertig gestellt sein wird, braucht es keine Konkurrenz in der Nachbarschaft. Jetzt will man alles in Frankfurt konzentrieren. Im Süden des Flughafens ist die neue Cargo-City fertiggestellt worden, die muss ausgelastet werden. Und da auch die Konkurrenz der Billigflieger immer mehr Fluggäste abzieht, will man diese auch wieder zurück holen. Deshalb gibt es im Konzept der Fraport AG keinen Platz mehr für den Flughafen-Hahn. Das Land Hessen zieht nach und will seinen Anteil von 17,5 Prozent ebenfalls los werden.

Die ökologische Debatte der letzten zwanzig Jahre sollte uns gezeigt haben, dass verkehrspolitische Großprojekte immer mehr Probleme schaffen als dass sie diese lösen. Die Konzentration auf einen Verkehrsknotenpunkt schafft weit mehr Verkehr als dezentrale Lösungen. Dazu kommt, dass Großflughäfen in Ballungsgebieten eigentlich ein Widerspruch in sich selbst sind. Denn der andauernde Fluglärm, die Gefahren, die durch den Flugverkehr entstehen und der riesige Raumbedarf beeinträchtigen die Lebensqualität dauerhaft.

Das Gedächtnis von uns Menschen ist leider kurz. Wie viele Ölkrisen braucht es noch, um uns uns Gedächtnis zu rufen, dass wir nur über endliche Energiereserven auf der Erde verfügen? Wir wissen, dass der Flugverkehr beim Energieverbrauch am ungünstigsten abschneidet. Die Flugpreise werden weiter steigen, die Passagierzahlen werden sich nicht unbegrenzt nach oben entwickeln. Die Fluggesellschaften stellen sich auf die veränderte Situation ein, die Großen fressen im Moment die Kleinen und festigen so ihre Marktanteile. Die Flughafenbetreiber machen es ihnen nach.


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KurzNews & Personalien
Lustig war das Piratenleben - Teil 2

Piratenkapitän im Ruhestand Randolf Jorberg, ehemals aka Gulli, lässt sich in Kapstadt die Sonne auf den Pelz brennen . Da kann er offensichtlich in Ruhe seinen Piratenschatz genießen, den ihm der Verkauf seines Flagschiffs Gulli in die Kassen gespült hat. Ende 2007 hatte seine Firma Fliks GmbH noch ca 155 TSD Euro Gewinnrücklagen in der Bilanz, ein Jahr später sind laut Bilanz die Gewinnrücklagen auf 2.385 TSD Euro angewachsen.
OskarMaria, 01.03.2010


OpenDNS, deren Anti-Phishing Service & Zensur

Seit über zwei Jahren hat der Autor als DNS-Server in seinem Netzwerk  die Domains von OpenDNS eingestellt. Der Grund war nicht die aktuelle Debatte über Kinderporno und andere Zensurbestrebungen. Nein - die von meinem Provider zur Verfügung gestellten dns-Server waren einfach zu manchen Uhrzeiten kaum zu erreichen. Die Umstellung brachte Abhilfe.

Gerade mal bei einem Hoster nach dessen vServer-Angebote vorbeigeschaut. Beim Aufruf von "http://www.vlinux.de" meldet OpenDNS eine Phishing-Seite und blockiert den Aufruf. Schnell den Inhaber kontaktiert. Der antwortet sofort: "OpenDNS zeigt sich leider seit einem Jahr unfähig, diese sinnlose Sperre, die durch gehackte v-Server unterhalb der vlinux.de Domain verursacht wurde, zu entfernen."

Da haben wir sie mal wieder - jene Zensur. Die Einen wollen Seiten sperren wg Kinderporno. Es wird ein intransparentes und kontrollresistentes System ausgedacht, mit dem man weit mehr aussperren kann als Kinderpornos. Die Anderen wollen Phishing verhindern und schaffen dabei ein intransparentes und korrekturresistentes System. Die Wirkung ist identisch.

OskarMaria, 22. Mai 2009


Berliner Heimspiele

Medienanwalt Christian Scherz scheint in Berlin bei den Gerichten einen besonderen Status zu haben. Anders sind einige Entscheidungen nicht zu verstehen. Denn nur allzu leicht gelingt es ihm dort, mit einstweiligen Verfügungen zum Erfolg zu kommen.
Zum Beispiel im Fall der No Angel-Sängerin Nadja Benaissa. Da gibt ein Darmstädter Staatsanwalt eine Presseerklärung zu ihrer Verhaftung ab, ein Berliner Landgericht verbietet auf Antrag der Kanzlei Scherz der Zeitung "Bild" die Veröffentlichung. Soviel Irrsinn ist kaum zu glauben - die Weiterverbreitung einer öffentlichen Erklärung einer Justizbehörde wird durch ein Gericht verboten.

Ähnlich gelagert ist ein anderer Fall, über den wir hier berichtet haben. Anwalt Scherz beantragte und bekam eine Verfügung gegen Gerichtsreporter Rolf Schälike auf Basis des Stalker-Paragraphen. Seine häufigen Veröffentlichungen über Anwalt Scherz auf buskeismus.de wurden vom Berliner Gericht als Nachstellungen gewertet. Dabei liegt das in der Natur der Sache. Schälike berichtet in der Regel von den etwas merkwürdigen Entscheidungen der Hamburger Pressekammer und dessen Vorsitzenden Buske. Medienanwalt Dr. Scherz vertritt dort häufig seine Mandantschaft.

Im letzteren Fall scheint das Gericht sich besonnen zu haben und hat die Verfügung aufgehoben, wie Rolf Schälike berichtet. Im Fall der Bildzeitung gibt es noch keine weiteren Informationen.

Diese Vorgänge sind alles andere als banal. Wenn sich Gerichte allzu leicht instrumentalisieren lassen, um private Interessen durchzusetzen, dann verlieren deren Entscheidungen an Bedeutung. Weil sie spätestens in der Berufung sowieso kassiert werden. Im Bereich des Presserechts, wo es meist um kurzfristige Berichterstattung geht, entsprechen solch leichtfertige Entscheidungen eher durchgesetzter Zensur. Kleine Medien und Berichterstatter müssen sich hier beugen, Bild dagegen konnte es sich leisten, das Berliner Urteil einfach zu ignorieren
OskarMaria, 08. Mai 2009


Wie man mit Feiertagen Fakten schaffen kann!

Theodor Reppe, Domaininhaber von wikileaks.de, braucht zur Zeit ein dickes Fell. Obwohl seine Domain nur eine Weiterleitung auf die Originaldomain wikileaks.org darstellt, muss er für deren veröffentlichte Inhalte den Kopf hinhalten. Zunächst brachte ihm eine dort publizierte Liste aller in Australien wegen Kinderpornographie gesperrten Domains eine Hausdurchsuchung ein. Jetzt ging die Domain am Donnerstag, den 9. April 2009 in den Denic-Transit. Die Weiterleitung auf wikileaks.org funktioniert nicht mehr, stattdessen wird eine temporäre Denic-Seite aufgerufen.
Wer hinter dieser Maßnahme steckt, ist im Moment unklar. Klar allerdings ist, dass der Zeitpunkt der Aktion mit Bedacht gewählt wurde. Denn über die Ostertage sind keine Verantwortlichen zu erreichen, weder lässt sich die Domain reaktivieren, noch können die Verursacher benannt werden. Der Betroffene Theodor Reppe und sein Anwalt wissen von nichts.
OskarMaria, 12. April 2009


Gericht wertet Berichterstattung als Stalking

Rolf Schälike, Betreiber der bekannten Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen, ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre", schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung .

Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.

Für Rolf Schälike ist die Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit. Das stellt für eine nicht kommerzielle Webseite eine wesentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.
OskarMaria, 23. März 2009


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