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OskarMaria lebt und arbeitet in Frankfurt - hier mit Sohnemann. Wenn freie Zeit fürs Internet bleibt, dann wühlen wir im Internetsumpf, manchmal mit überraschenden Ergebnissen. Lieblingszitat: "Von den Dreien, Staat, Regierung und Ich - bin ich der stärkste. Das merkt euch!" (Ret Marut aka B. Traven im Ziegelbrenner)


Nachtrag: OskarMaria – das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. „Verbrennt mich!“ schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, „nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!“ Schließlich floh er in die USA – dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York.
Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.

 

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Beklagte waren nicht da | Drucken |  E-Mail
Geschrieben von OskarMaria   
Freitag, 27. Februar 2009

Die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein, Inhaber der Firma Redcio, waren nicht da. Auch nicht ihr Rechtsvertreter Bernhard Syndicus. Der ließ mitteilen, dass sein Frankfurter Vertretungskollege leider erkrankt wäre und deshalb auch nicht kommen könne. Die scheinbar übliche Taktik eben, wenn es darum geht, verbindliche Gerichtsurteile möglichst lange zu vermeiden. So hatte sich nur der junge Anwalt Pitz aus Schwetzingen beim Rüsselsheimer Amtsgericht eingefunden, um ein Urteil in Sachen Internet-Abo-Fallen zu erstreiten. Dessen Mandant war auf solch ein Abonnement der Firma Redcio reingefallen, hatte dummerweise bezahlt und wollte jetzt gerichtlich sein Geld zurück.

Solch ein Urteil könnte Gift für die ganze Fallenstellerei im Internet sein. Denn holt einer sein Geld erfolgreich zurück, können Tausende folgen. Denn Fallenstellen ist bisher ein lohnendes Geschäft im Netz und keiner der Betreiber will die Beute freiwillig wieder hergeben. Der Richter ließ in der Verhandlung nicht erkennen, ob ihm die grundsätzliche Bedeutung des Falles völlig klar war. Allerdings wollte er auch kein Versäumnisurteil gegen die nicht anwesende Partei fällen, sondern wollte auf Grund der Aktenlage entscheiden. Das Urteil soll heute noch verkündet werden.
OskarMaria, 27.02.2009

 
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