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Geschrieben von OskarMaria
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Freitag, 27. Februar 2009 |
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Die Brüder Andreas und Manuel
Schmidtlein, Inhaber der Firma Redcio, waren nicht da. Auch nicht ihr
Rechtsvertreter Bernhard Syndicus. Der ließ mitteilen, dass sein
Frankfurter Vertretungskollege leider erkrankt wäre und deshalb auch
nicht kommen könne. Die scheinbar übliche Taktik eben, wenn es darum geht,
verbindliche Gerichtsurteile möglichst lange zu vermeiden. So hatte
sich nur der junge Anwalt Pitz aus Schwetzingen beim Rüsselsheimer
Amtsgericht eingefunden, um ein Urteil in Sachen Internet-Abo-Fallen
zu erstreiten. Dessen Mandant war auf solch ein Abonnement der Firma
Redcio reingefallen, hatte dummerweise bezahlt und wollte jetzt
gerichtlich sein Geld zurück.
Solch ein Urteil könnte Gift für die
ganze Fallenstellerei im Internet sein. Denn holt einer sein Geld
erfolgreich zurück, können Tausende folgen. Denn Fallenstellen ist
bisher ein lohnendes Geschäft im Netz und keiner der Betreiber will die
Beute freiwillig wieder hergeben. Der Richter ließ in der
Verhandlung nicht erkennen, ob ihm die grundsätzliche Bedeutung des
Falles völlig klar war. Allerdings wollte er auch kein Versäumnisurteil
gegen die nicht anwesende Partei fällen, sondern wollte auf Grund der
Aktenlage entscheiden. Das Urteil soll heute noch verkündet werden.
OskarMaria, 27.02.2009
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