OskarMaria's News, Stories & Comments Aktuelle Themen aus der Board-Rundschau:
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OskarMaria lebt und arbeitet in Frankfurt - hier mit Sohnemann. Wenn freie Zeit fürs Internet bleibt, dann wühlen wir im Internetsumpf, manchmal mit überraschenden Ergebnissen. Lieblingszitat: "Von den Dreien, Staat, Regierung und Ich - bin ich der stärkste. Das merkt euch!" (Ret Marut aka B. Traven im Ziegelbrenner)


Nachtrag: OskarMaria – das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. „Verbrennt mich!“ schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, „nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!“ Schließlich floh er in die USA – dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York.
Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.

 

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Fragwürdige Verwertungsketten im Amateur-Fußball | Drucken |  E-Mail
Geschrieben von OskarMaria   
Montag, 24. August 2009

Der DFB und seine Landesverbände gehen im Internet auf Konfrontationskurs. Mit dem Argument, dass man nur seine Rechte schützen wolle, werden Internetportale abgemahnt, die Fotos oder Filme von Amateurspielen veröffentlichen. Der hessische Fußballverband mahnte sogar einen eigenen Mitgliedsverein ab, der Filmmitschnitte eigener Spiele über youtube ins Internet gestellt hatte. Gleichzeitig erschwert der Verband seinen Mitgliedsvereinen den Zugriff auf die Fußballdatenbank. Auf keinen Fall sollen die Mitglieder ihre Ergebnisse dort auslesen und auf die eigene Webseite übertragen können. Der Grund für all die Maßnahmen: Der DFB hat einen Vertrag mit der Telekom zur alleinigen Vermarktung all dieser Inhalte geschlossen.

Mitte Mai bekam der Fußballverein VfB Philippsthal einen Brief des stellvertretenden Geschäftsführers und Justiziars des Hessischen Fußballverbandes. Mit der Begründung, dass die Verwertungsrechte für Filmaufnahmen beim Verband liegen würden, wurde der Verein aufgefordert, die Filmaufnahmen zu löschen, die man selbst von eigenen Spielen der Kreisliga A aufgenommen und dort eingestellt hatte, um sie auf der eigenen Webseite zu präsentieren. Der Verein ist zwar dem Wunsch des Verbandes nach gekommen, meint dazu aber auf seiner Internetpräsenz: „Der Fußball gehört nicht den Verbänden, sondern denjenigen, die ihn spielen. Fußballspiele werden nicht von Verbänden organisiert, sondern von Vereinen. Die Filme, die wir zeigen, gehören nicht den Verbändern, sondern Privatleuten. Daraus folgt: Wir übernehmen keine Leistungen des Verbands."

Der Niedersächsische Fußballverband will durchsetzen, dass Fotos von Fußballspielen seiner Mitglieder nicht auf „kommerziellen" Internetportalen veröffentlicht werden dürfen. Kommerziell ist danach jede Seite, die etwas Werbung veröffentlicht. Und natürlich sind damit auch solche Webcommunities wie StudiVZ, Facebook und wie sie alle heißen gemeint. Der Autor Lars Klingenberg schreibt dazu: „Wie mir gestern der Niedersächsische Fußball Verband (NFV) per E- Mail bestätigte, ist es rechtlich gesehen verboten, Fotos von Amateurfußballspielen (egal ob Jugend, Herren oder Frauen) auf MyHeimat zu veröffentlichen."

Etwas diffiziler gelagert ist die Auseinandersetzung um das Videoportal „Hartplatzhelden.de ". Dort können Hobbyfilmer ihre Aufnahmen von Amateur-Fußballspielen veröffentlichen. Der württembergische Fußballverband hat gegen das Portal geklagt und auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Danach wäre es dem Portal verboten, jene Filme zu veröffentlichen. Da die Macher der Hartplatzhelden sich eine fremde Leistung aneignen würden, würden diese gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen, meinte das Stuttgarter Oberlandesgericht. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, eine Revison wurde zugelassen.

Doch auch wenn Fußballvereine Filmaufnahmen zulassen und mit den Hartplatzhelden ausdrücklich kooperieren wollen, will der Westfälische Fußballverband dies nicht zulassen . Er verweist auf seine Satzung, nach der er das ausschließliche Recht habe, Videoaufnahmen zu vermarkten.

Der DFB will über seine Tochterfirma DFB-Medien alles rund um den Fussballsport vermarkten. Hintergrund für all die Drohgebärden ist ein Vertrag der DFB-Medien mit der Deutschen Telekom. Auf deren Portal fussball.de sollen die Fußballergebnisse aller Ligen und aller Altersklassen veröffentlicht werden. Gleichzeitig sollen dort möglichst viele Menschen ihre Fotos und Filme von Fußballspielen veröffentlichen und so eine große Gemeinschaft aller Fußballinteressierten entstehen. Die Telekom vermarktet das Portal so offensiv, dass man diese Seite kaum noch als seriös bezeichnen kann. Alles ist mit extensiver Werbung vollgepflastert, im Hintergrund öffnen sich ungefragt weitere Werbefenster, Musik dudelt plötzlich durch die Lautsprecher und will Werbebotschaften unterstützen. Setzt man einen Browser mit Werbeblocker ein, kann man die Seite nicht benutzen.

Den Webmastern der Vereine will man dagegen keinen automatischen Zugriff auf die Ergebnisdatenbank im DFBNet geben. Diese sollen stattdessen ihre Besucher auf jene kommerzielle Seite fussball.de weiterleiten - zum Wohl der Telekom und des DFB. Dass die Mitgliedsvereine nichts vom Kuchen abbekommen, ist ganz selbstverständlich. Mal sehen wie lange es dauert, bis dass weitere Vereine wegen veröffentlichter Fotos, Filmausschnitte oder Fußballergebnisse vom Verband abgemahnt werden.


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KurzNews & Personalien
Lustig war das Piratenleben - Teil 2

Piratenkapitän im Ruhestand Randolf Jorberg, ehemals aka Gulli, lässt sich in Kapstadt die Sonne auf den Pelz brennen . Da kann er offensichtlich in Ruhe seinen Piratenschatz genießen, den ihm der Verkauf seines Flagschiffs Gulli in die Kassen gespült hat. Ende 2007 hatte seine Firma Fliks GmbH noch ca 155 TSD Euro Gewinnrücklagen in der Bilanz, ein Jahr später sind laut Bilanz die Gewinnrücklagen auf 2.385 TSD Euro angewachsen.
OskarMaria, 01.03.2010


OpenDNS, deren Anti-Phishing Service & Zensur

Seit über zwei Jahren hat der Autor als DNS-Server in seinem Netzwerk  die Domains von OpenDNS eingestellt. Der Grund war nicht die aktuelle Debatte über Kinderporno und andere Zensurbestrebungen. Nein - die von meinem Provider zur Verfügung gestellten dns-Server waren einfach zu manchen Uhrzeiten kaum zu erreichen. Die Umstellung brachte Abhilfe.

Gerade mal bei einem Hoster nach dessen vServer-Angebote vorbeigeschaut. Beim Aufruf von "http://www.vlinux.de" meldet OpenDNS eine Phishing-Seite und blockiert den Aufruf. Schnell den Inhaber kontaktiert. Der antwortet sofort: "OpenDNS zeigt sich leider seit einem Jahr unfähig, diese sinnlose Sperre, die durch gehackte v-Server unterhalb der vlinux.de Domain verursacht wurde, zu entfernen."

Da haben wir sie mal wieder - jene Zensur. Die Einen wollen Seiten sperren wg Kinderporno. Es wird ein intransparentes und kontrollresistentes System ausgedacht, mit dem man weit mehr aussperren kann als Kinderpornos. Die Anderen wollen Phishing verhindern und schaffen dabei ein intransparentes und korrekturresistentes System. Die Wirkung ist identisch.

OskarMaria, 22. Mai 2009


Berliner Heimspiele

Medienanwalt Christian Scherz scheint in Berlin bei den Gerichten einen besonderen Status zu haben. Anders sind einige Entscheidungen nicht zu verstehen. Denn nur allzu leicht gelingt es ihm dort, mit einstweiligen Verfügungen zum Erfolg zu kommen.
Zum Beispiel im Fall der No Angel-Sängerin Nadja Benaissa. Da gibt ein Darmstädter Staatsanwalt eine Presseerklärung zu ihrer Verhaftung ab, ein Berliner Landgericht verbietet auf Antrag der Kanzlei Scherz der Zeitung "Bild" die Veröffentlichung. Soviel Irrsinn ist kaum zu glauben - die Weiterverbreitung einer öffentlichen Erklärung einer Justizbehörde wird durch ein Gericht verboten.

Ähnlich gelagert ist ein anderer Fall, über den wir hier berichtet haben. Anwalt Scherz beantragte und bekam eine Verfügung gegen Gerichtsreporter Rolf Schälike auf Basis des Stalker-Paragraphen. Seine häufigen Veröffentlichungen über Anwalt Scherz auf buskeismus.de wurden vom Berliner Gericht als Nachstellungen gewertet. Dabei liegt das in der Natur der Sache. Schälike berichtet in der Regel von den etwas merkwürdigen Entscheidungen der Hamburger Pressekammer und dessen Vorsitzenden Buske. Medienanwalt Dr. Scherz vertritt dort häufig seine Mandantschaft.

Im letzteren Fall scheint das Gericht sich besonnen zu haben und hat die Verfügung aufgehoben, wie Rolf Schälike berichtet. Im Fall der Bildzeitung gibt es noch keine weiteren Informationen.

Diese Vorgänge sind alles andere als banal. Wenn sich Gerichte allzu leicht instrumentalisieren lassen, um private Interessen durchzusetzen, dann verlieren deren Entscheidungen an Bedeutung. Weil sie spätestens in der Berufung sowieso kassiert werden. Im Bereich des Presserechts, wo es meist um kurzfristige Berichterstattung geht, entsprechen solch leichtfertige Entscheidungen eher durchgesetzter Zensur. Kleine Medien und Berichterstatter müssen sich hier beugen, Bild dagegen konnte es sich leisten, das Berliner Urteil einfach zu ignorieren
OskarMaria, 08. Mai 2009


Wie man mit Feiertagen Fakten schaffen kann!

Theodor Reppe, Domaininhaber von wikileaks.de, braucht zur Zeit ein dickes Fell. Obwohl seine Domain nur eine Weiterleitung auf die Originaldomain wikileaks.org darstellt, muss er für deren veröffentlichte Inhalte den Kopf hinhalten. Zunächst brachte ihm eine dort publizierte Liste aller in Australien wegen Kinderpornographie gesperrten Domains eine Hausdurchsuchung ein. Jetzt ging die Domain am Donnerstag, den 9. April 2009 in den Denic-Transit. Die Weiterleitung auf wikileaks.org funktioniert nicht mehr, stattdessen wird eine temporäre Denic-Seite aufgerufen.
Wer hinter dieser Maßnahme steckt, ist im Moment unklar. Klar allerdings ist, dass der Zeitpunkt der Aktion mit Bedacht gewählt wurde. Denn über die Ostertage sind keine Verantwortlichen zu erreichen, weder lässt sich die Domain reaktivieren, noch können die Verursacher benannt werden. Der Betroffene Theodor Reppe und sein Anwalt wissen von nichts.
OskarMaria, 12. April 2009


Gericht wertet Berichterstattung als Stalking

Rolf Schälike, Betreiber der bekannten Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen, ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre", schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung .

Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.

Für Rolf Schälike ist die Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit. Das stellt für eine nicht kommerzielle Webseite eine wesentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.
OskarMaria, 23. März 2009


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